Schwimmend gebauter Estrich ist dabei Voraussetzung
Wirklich wirksam ist eine Trittschalldämmung immer nur dann, wenn auch die Konstruktion des Estrichs auf schwimmende Art erfolgt, das heißt mit gedämmten Estrichfugen entlang der Wände. Nur so kann sichergestellt werden, dass über die starren Bodenteile und die starren Wände der Trittschall nicht doch übertragen wird.
Verschiedene Arten von Dämmplatten
Platten für die Trittschalldämmung, die zwischen Estrich und Bodenplatte ausgelegt werden, können aus verschiedenen Materialien gefertigt sein. Einige erfüllen dabei auch eine doppelte Aufgabe als Trittschalldämmung und gleichzeitige Wärmedämmung, die aber zwischen geheizten Geschossen nur selten wirklich Sinn macht. In manchen Fällen kann es jedoch, insbesondere bei Altbauten, durchaus eine gute Idee sein, durch den Einsatz solcher Platten auch für eine zusätzliche Dämmung zu sorgen. Das muss im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Auch ob der Einsatz einer Dampfbremse oberhalb der Platten notwendig ist, hängt von den jeweiligen baulichen Gegebenheiten ab. In den meisten Fällen sind Trittschalldämmungen in Plattenform aus unterschiedlichen Dämmfilzen gemacht – eines der am häufigsten anzutreffenden Maße ist 1200 x 600 Millimeter, die Stärken können zwischen 15 und 50 Millimeter variieren.
Komprimierbare und unkomprimierbare Platten
Sehr wichtig ist, bei den Trittschalldämmungsplatten darauf zu achten, ob sie komprimierbar oder nicht komprimierbar sind. Das spielt nämlich dort eine Rolle, wo später auf dem Boden Fliesen verlegt werden sollen. Komprimierbare Platten geben unter Last nach, das führt dann unter Umständen zu Estrichbewegungen und nachfolgend zum Springen der Fliesen, die sich nicht mitbewegen können. Komprimierbare Platten heißen in der Regel TDP-Platten, während die unkomprimierbare Version meist als TDPT-Platte bezeichnet wird. man erkennt das aber auch an den Dickenangaben: 30/25 bedeutet unter Last nur noch 25 mm statt 30 hoch, eine 30/30-Platte lässt sich dagegen nicht komprimieren.