Ungenutzter Grundstücksfläche Funktion und Sinn verleihen
Wo eine Garage ihren Platz findet, hängt vom Grundriss des Baugrunds und Grundstücks ab. Bei Doppel- und Reihenhäusern grenzen die Garagen meist direkt ohne Zwischenraum an eine Hauswand. Einfamilienhäuser erlauben andere, platzsparende und raffiniere Positionen. Oft entsteht dabei ein kleinerer oder größerer Zwischenraum.
Diese Nische kann durch eine Überdachung vielfältige Funktionen ausfüllen und gleichzeitig lässt sich der Wohnkomfort steigern. Folgende Nutzungen gewinnen Platz, Stauraum und praktischen Vorteil im alltäglichen Bewirtschaften des privaten Heims:
- Regengeschützten Zugang zwischen Haus und Garage schaffen
- Stauraum und Stellfläche für Mülltonnen, Geräte und Fahrräder einrichten
- Bei entsprechender Größe zusätzlichen Stellplatz (Carport) oder Freisitz (Hof) gewinnen
- Zugang zu Atrium, Dachterrasse oder Veranda auf dem Garagendach realisieren
- Optische Integration zum einheitlichen Erscheinungsbild (Pultdach an Sparren) nutzen
Praktische Ausführungsmöglichkeiten
Je nach architektonischen Vorgaben kann eine Überdachung das Haus- oder Garagendach in der Flucht des Verlaufs verlängern. Ein Pultdach lässt sich an den Sparren befestigen und „holt“ die Garage unter das Hausdach. Die waagerechte Verlängerung des Garagendachs lässt eine kompakte Optik entstehen. Dritte gängige Option ist die Montage eines schräg verlaufenden Dachs, das sich auf das Niveau der Garagendachs neigt.
Sehr unterschiedliche Genehmigungssituationen
Eine zwischen Haus und Garage gebaute Überdachung ist immer eine individuelle Baumaßnahme. Neben allgemeinem Baurecht bestimmt auch das Landesbaurecht und die lokalen Vorschriften wie der Bebauungsplan eine Rolle. Bezüglich einer Baugenehmigung für die Überdachung muss auch die Garagenverordnung des betreffenden Bundeslandes berücksichtigt werden.
In der Praxis sind Bauvorhaben, die nicht höher als drei Meter in die Höhe reichen, verfahrensfrei und/oder werden als Sanierungsmaßnahme deklariert.