Räumlicher Freibetrag erspart Baugenehmigung
Eine Überdachung zwischen zwei Gebäuden wird oft eine knifflige Herausforderung. Es handelt sich auf jeden Fall um einen baulichen Eingriff an bestehenden Gebäuden. Je nach Dimension und Form kann eine Baugenehmigung zwingend sein oder eine verfahrensfrei Bauanzeige ausreichen. Eine Bauvoranfrage ist immer der sicherste Weg.
Wenn eine Überdachung selber gebaut wird, kann gegebenenfalls ein räumliches Freimaß die Baugenehmigung ersparen. In den Bundesländern regeln unterschiedliche Vorgaben diese Freibeträge, die maximale Flächen- und/oder Raummaße vorgeben. Sie liegen zwischen zwanzig und dreißig Quadratmetern und/oder fünfzig und 75 Kubikmetern bei Tiefen zwischen drei und vier Metern.
Bebauungsplan, Grenzbebauung, Gestaltung und Nachbarschaft
Der lokale Bebauungsplan gibt viele gestalterische Regeln vor, die von einer Überdachung tangiert werden können. Folgende Vorgaben gelten immer:
- Jede Bebauung muss mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt enden
- Schneelastgrenzen müssen berechnet sein
- Der Gestaltungssatzung muss Genüge getan sein
- Brandschutzvorgaben müssen eingehalten werden
- Gegebenenfalls muss Denkmalrecht berücksichtigt werden
Wird die Überdachung zwischen Gebäuden unterschiedlicher Eigentümer geplant, muss in Schriftform eine beidseitige Einverständniserklärung erstellt werden.
Bauphysikalische Aspekte
Eine Überdachung zwischen zwei Gebäuden beeinflusst die Thermik rund um das Gebäude. Je nach Lage und Himmelsrichtung ändern sich folgende windabhängige Faktoren:
- Luftwirbel ändern ihre Richtung
- Luftzug bis hin zu Sog kann entstehen
- Die Überdachung kann durch Wind Auftrieb bekommen
Drainage, Schneelast und Wasserablauf
Sehr wichtig ist der korrekt geplante Wasserablauf, um die beiden Gebäudewände vor ständigem Durchnässen zu schützen. Entsprechende Neigung und ein ausreichend dimensioniertes Ablaufsystem müssen auch bei Schlag- und Starkregen, Hagel und Schneefall effektiv und zügig ableiten.