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Themenbereich: Wasseranschluss

Wasseranschluss beantragen

Wasseranschluss beantragen

Wasseranschluss beantragen

Einen Wasseranschluss zu haben ist nicht nur angenehm, sondern auch Pflicht. Welche Verfahren beim Beantragen von Hauswasseranschlüssen und Bauwasseranschlüssen einzuhalten sind, und woran Sie denken sollten, finden Sie in diesem Beitrag ausführlich erklärt.

Anschluss für Bauwasser

Bauwasser wird auf jeder Baustelle benötigt. Schon für Maurerarbeiten muss Wasser auf der Baustelle zur Verfügung stellen. Wichtig ist in jedem Fall, den Bauwasserantrag rechtzeitig zu stellen. Bearbeitungszeiten bis zu sechs Wochen sind keine Seltenheit.

  • Lesen Sie auch — Bezugspflicht beim Wasseranschluss
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Vorgehensweise

Den Antrag stellt in der Regel ein Installationsbetrieb beim jeweils zuständigen Wasserversorger. Das stellt auch sicher, dass alle Angaben im Antrag korrekt sind, und der Antrag auch vollständig ausgefüllt ist. Für die Arbeiten benötigen Sie ohnehin einen zugelassenen Installationsbetrieb, da nur Betrieben mit entsprechender Qualifikation in Deutschland die Arbeit an Trinkwasserinstallationen erlaubt ist.

Eine Veranlassung des Antrags findet am besten gleich nach dem Erhalt der Baugenehmigung statt. Den Antrag können Sie nur dann veranlassen, wenn Sie auch tatsächlich Grundstückseigentümer sind.

Anschlussmöglichkeiten

Für den Anschluss gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Mittels Standrohr am nächstgelegenen Hydranten
  • Anschluss an eine bereits bestehende Versorgungsleitung
  • Neuanlage eines Bauwasseranschlusses direkt an der Grundstücksgrenze

Welche Möglichkeit gewählt wird, hängt vom jeweiligen Wasserversorger und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab.

In allen Fällen wird ein Wasserzähler installiert, der das verbrauchte Wasser misst. In manchen Fällen, wo sich der Hydrant auf der anderen Straßenseite befindet, muss auch eine Straßenquerung eingerichtet werden. Für eine solche Straßenquerung gibt es zahlreiche rechtliche Vorschriften. Sie kann entweder als Kabelbrücke oder als hängende Querung ausgeführt sein. Fast immer wird dann auch der Baustrom über diese Querung geführt.

Sowohl die Kabelbrücke als auch alle Teile der Querung (Ständer, etc.) müssen geltenden Normen entsprechen und überprüft werden. Die Einrichtung einer Querung müssen Sie üblicherweise schon im Vorfeld bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Vom Verkehrsaufkommen und der Sicherheitssituation rund um die Baustelle hängt ab, welche Art von Querung von der Gemeinde vorgeschrieben wird. Allfällige weitere Vorgaben sind zwingend einzuhalten, dafür haftet der Beantrager. In Einzelfällen kann die Gemeinde auch zusätzliche Sicherheitseinrichtungen verfügen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung einrichten.

Fester Stromanschluss

Für die Beantragung eines sogenannten Hauswasseranschlusses benötigen Sie ebenfalls Ihr Installationsunternehmen, das den Antrag beim jeweils zuständigen Wasserversorger stellen muss. Hier sind in der Regel noch zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Die meisten Wasserversorger fordern bei der Beantragung einen Grundrissplan des Kellers oder Erdgeschoßes (wenn kein Keller vorhanden ist) im Maßstab 1:100. Der gewünschte Einbauort des Wasserzählers muss auf diesem Plan eingezeichnet sein. Zusätzlich wird meist ein Katasterplan im Maßstab 1:1000 angefordert, auf dem das Gebäude und seine Abmessungen eingezeichnet sind.

Grundbuchauszüge als Eigentumsnachweis für das Grundstück sind die Regel, bei den meisten Versorgern muss auch noch die Zulassung des Installateurs, der den Hauswasseranschluss installiert, beigefügt werden.

Die Entgelte für die Errichtung von Bauwasseranschluss und Hauswasseranschluss können je nach Wasserversorger unterschiedlich sein. Abwassergebühren werden in Deutschland aufgrund des Frischwasserverbrauchs und mit sogenannter Splittung (Regenwasserentsorgung und Hauswasserentsorgung) verrechnet.

Autorin: Johanna Bauer
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