Wasserschaden im Badezimmer beeinträchtigt Bewohnbarkeit stark
Das Badezimmer ist neben der Küche in den meisten Fällen ein unverzichtbarer Raum. Da ein Wasserschaden oft auch Fliesenlegearbeiten notwendig macht, muss von einer temporären Unnutzbarkeit ausgegangen werden. Da in kleineren Wohnungen dann meist auch die Toilette betroffen ist, ist ein vorübergehender Aufenthalt in einem Hotel unvermeidlich.
Unterbringung und Mietminderung
Eine Wasserschadensanierung im Badezimmer erfordert oft Bauarbeiten, um beispielsweise Schäden unter den Fliesen zu beheben und das Mauerwerk auszutrocknen.
Wenn das Badezimmer stillgelegt werden muss, ist das Bewohnen der Wohnung nicht mehr möglich. In diesem Fall sollte die regulierungspflichtige Versicherung unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt werden, das Unterbringungskosten für die Zeit der Sanierung anfallen.
Tipps & Tricks
Gegenüber dem Vermieter, sofern er die haftende Partei für den Wasserschaden ist, kann zusätzlich eine Mietminderung geltend gemacht werden. Die Gebäudeversicherung gleicht den Mietverlust für den Vermieter oder Eigentümer aus.

Autor: Stephan Reporteur
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