Nur zwei stechende Wespenarten lockt Zuckerhaltiges
Im frühen Frühjahr, meist im April, beginnt eine Wespenkönigin ein neues Nest zu bauen. Eine kleine Kugel, die aussieht, als wäre sie aus Pappmaché gefertigt, wächst auf Golfballgröße heran und kann zu imposanten fußballgroßen Nestbauten für mehrere Tausend Bewohner werden.
Die beiden Wespenarten, die von Zucker angelockt werden und den schlechten bis panischen Ruf bei Menschen hervorrufen, sind die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Alle anderen Arten wie beispielsweise die Nester von Feldwespen können unbehelligt im Garten oft in Gebüschen belassen werden. Diese Wespen stechen genauso wenig wie Holzwespen, die ihre Verpuppungsnester in länglichen und röhrenförmigen Hohlräumen bauen.
Die Position des Nestes variiert stark
Die Nestbauplätze der deutschen und gemeinen Wespe können an ungünstigen Stellen entstehen. Während ein ungenutzter Dachboden das Verjagen und Vertreiben der Wespen meist nicht erfordert, kann es in einem Rolladenkasten, direkt über Durchgängen und in Gartenmöbeln zu häufigen Interessenskonflikten zwischen Insekt und Mensch kommen.
Bei Mauerlöchern und Spalten oder Fassadenschäden kommt es darauf an, wo sie liegen. In der Nähe der Terrasse mit einem häufig benutzten Essplatz kann es problematisch werden, bei Stellen weiter entfernt wie unter der Dachtraufe spielt das Nest eine untergeordnete Rolle. Wespen sind nicht grundlos aggressiv. Entweder schützen Sie ihr Nest oder sie versuchen, sich zu verteidigen, wenn nach ihnen geschlagen wird.
Folgende Informationen helfen dabei, abzuwägen, ob das Nest bedrohlich ist oder ignoriert werden kann:
- Leben Allergiker im Haushalt?
- Leben kleine Kinder im Haushalt?
- Wird durch Aufenthaltsplätze und Laufwege die Nähe zum Nest zu gering?
- Handelt es sich sicher um deutsche oder gemeine Wespen?
- Können Hausmittel gegen die Störung beispielsweise eines Essplatzes eingesetzt werden?
Wenn das Risikopotenzial als zu groß eingeschätzt wird, sollte bei der unteren Naturschutzbehörde der Wespenberater konsultiert werden.
Ein altes und verlassenes Wespennest hängen lassen oder beseitigen
Ein altes Nest wird im Herbst verlassen und nicht neu besiedelt. Dann kann es problemlos beseitigt werden. Es muss aber definitiv geprüft werden, ob das Nest wirklich verlassen ist.
- Die meisten Wespen verlassen es bis Mitte oder Ende November
- Einige Wespen bleiben bis Ende Februar
Prophylaktisch sollte nach dem Entfernen gründlich mit den Geruch neutralisierenden Substanzen wie Zitrone die Umgebung gereinigt werden. Es ist eher selten, dass eine neue Königin in der Umgebung ein neues Nest baut, kommt aber vor. In der Mehrheit der Fälle meiden allerdings neue Königinnen die Umgebung alter Nester, sodass die oft an schwer erreichbare alten verlassenen Nester einfach hängengelassen werden können.
Entfernen eines Anfangsnests
Ein sogenanntes Anfangsnest in Golfballgröße, dass bisher nur von der Jungkönigin bewohnt wird, darf noch „abgefangen“ werden, solange der Königin dabei nichts zustößt.
1. Abwarten, bis die Königin das Nest verlässt (etwa alle zwanzig Minuten)
2. Das Nest entfernen
3. Die Stelle der Aufhängung mit Zitronenöl reinigen
4. Bei Neubau durch die Königin Prozedur wiederholen
5. Spätestens nach drei bis vier Versuchen hat die Königin keine Lust mehr
Sollten schon kleinere „Arbeitswespen“ umherschwirren, ist der Zeitpunkt für diese Art des Vertreibens verpasst. Ab jetzt stellt das Entfernen einen Verstoß gegen den Naturschutz dar und kann mit Bußgeld bis zu 65.000 Euro geahndet werden.
Bewohntes Nest beseitigen
Wenn es gewichtige Gründe gibt, warum das Nest eine Bedrohung darstellt, darf es in Ausnahmefällen entfernt oder umgesiedelt werden. Hier muss im Vorfeld immer die untere Naturschutzbehörde konsultiert werden und eine explizite Erlaubnis für das fachgerechte Vorgehen eingeholt werden. Folgende Institutionen dürfen Wespennester nicht entfernen oder umsiedeln:
- Feuerwehr
- Imker
- Schädlingsbekämpfer ohne ausdrückliche Fachexpertise
Einige Anbieter am Markt erläutern ihre Dienstleistung mit Stichworten wie „Einflugbereich mit Spritz- und Sprühpräparaten oder Pulvermitteln behandeln“, „Wespenvolk stirbt in etwa drei Minuten ab“ und „Anbringen von Köderfallen“. Ohne die Zustimmung durch den Wespenberater der unteren Naturschutzbehörde sollten solche Betriebe nicht beauftragt werden.
Präventiv den Nestbau verhindern
Durch das Verschließen von Öffnungen am Rolladenkasten, dem Zuspachteln von Rissen im Mauerwerk und im Putz und dem Beseitigen potenzieller Einflugöffnungen beispielsweise durch Fliegengitter, kann den Nestbau schon im Vorfeld unwahrscheinlicher werden lassen.