Im Zweifel stilllegen
Natürlich macht ein Wespennest im Briefkasten den Gebrauch sowohl für den Postboten als auch für den Postempfänger unmöglich. Allerdings ist das in den meisten Fällen kein ausreichender Grund, um bei der unteren Naturschutzbehörde eine Sondergenehmigung bezüglich Umsiedelung zu erhalten.
Das es sich in den meisten Fällen um Feldwespen handelt, ist Vor- und Nachteil zugleich. Als Vorteil ist deren vollkommenes Desinteresse an Süßem und fleischigen menschlichen Speisen. Außerdem ist ein Stich der Feldwespe nicht mit dem einer deutschen oder gemeinen Wespe zu vergleichen. Wenn der Stachel die menschliche Haut überhaupt durchdringt, pikst es eventuell ein bisschen. Juckreiz und Schwellungen bleiben aus.
Nachteilig an den Feldwespen ist, dass sie im Arten- und Naturschutz besonderen Schutz genießen. Das bedeutet im Fall der unerlaubten Störung, Vertreibung, Umsiedelung oder gar Tötung, dass empfindliche Bußgeldbescheide ausgesprochen werden, die bis zu 50.000 Euro reichen können.
Jungkönigin während des Baubeginns vertreiben
Ab Ende April schwärmen einzelne Jungköniginnen aus und suchen sich Nistplätze. Wenn der Zufall es will, wird ein Briefkasten einige Tage nicht benutzt und findet Anklang bei der Königin. Dann beginnt sie umgehend, kleine Waben aus eingespeichelten Holzresten zu bauen und ihre Eier darin abzulegen.
Solange die Jungkönigin alleine baut, greift der Arten- und Naturschutz noch nicht umfassend. Wenn der Solistin der Spaß am Bau vergällt wird, ohne ihr zu schaden, kann ein Wespennest im Anfangsstadium entfernt werden, ohne ein Bußgeld zu riskieren. Dabei kann genauso wie bei einem Wespennest im Rolladenkasten vorgegangen werden.