Baugenehmigung
Die Dachterrasse selbst ist bereits ist immer genehmigungspflichtig. Das gilt in jedem Fall.
Wintergärten sind ebenfalls immer genehmigungspflichtig. Das heißt, selbst wenn bereits eine genehmigte Dachterrasse vorhanden ist, müssen Sie für den Bau des Wintergartens eine separate Baugenehmigung beantragen, wenn Sie ihn nachträglich errichten (lassen) wollen.
Bei der Genehmigung kommen verschiedene Aspekte zum Tragen:
- ausreichend sichere und stabile Konstruktion
- ausreichende statische Sicherheit (Tragfähigkeit des Dachs ausreichend)
- Übereinstimmung der Konstruktion mit der jeweils geltenden Landesbauordnung
- Zulässigkeit des Baus nach den geltenden Vorschriften des örtlichen Bebauuungsplans
- Zulässigkeit des Baus nach den Bestimmungen des im jeweiligen Bundesland geltenden Nachbarrechts (Grenzabstände, etc.)
- eventuell erforderliche Zustimmung des Grundstücksnachbarn vorhanden (nicht in allen Bundesländern)
Wer eine Dachterrasse oder gar einen Wintergarten ohne Genehmigung baut, errichtet einen Schwarzbau. Die Folge können nicht nur ein Bußgeld sondern unter Umständen auch ein geforderter Abriss und Rückbau sein, wenn eine Nachgenehmigung nicht möglich ist. Entsteht durch einen Schwarzbau ein Schaden, können die Schadenersatzforderungen horrend sein. Ohne statische Begutachtung sollten Sie überdies schon im eigenen Interesse nicht bauen.
Wohnwintergarten oder Überdachung?
Technisch müssen Sie entscheiden, ob Sie einen beheizten Wohnwintergarten oder lediglich eine ungeheizte Terrassenüberdachung haben. Wohnwintergärten sind um einiges aufwändiger – und auch teurer.
Wohnwintergarten
Ein Wohnwintergarten zählt zur Gesamtwohnfläche des Gebäudes zusätzlich mit. Es müssen baulich auch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- er muss luftdicht ausgeführt sein
- es muss eine Wärmeschutzverglasung (Zweifachverglasung) mit einem U-Wert von höchstens 1,1 verwendet werden
- auch die Bodenfläche muss gegebenenfalls entsprechend gedämmt sein
- Heizung mit entsprechender Lüftungsanlage muss vorhanden sein
Die Kosten für einen Wohnwintergarten liegen üblicherweise bei den meisten Fertig-Varianten im Bereich von rund 1.100 – 2.500 EUR pro m² . Dazu kommen noch die Kosten für Beschattung und eventuelle zusätzliche Ausstattungen.
Wintergarten als Terrassenüberdachung
Hier liegen Sie bei Fertigvarianten preislich deutlich günstiger, in der Regel beginnen die Preise hier bei rund 900 EUR pro m². Sie können hier auf Leichtbauweise zurückgreifen, und können die Vorgaben der EnEV vollständig außer acht lassen. Auf eine Belüftung können Sie ebenfalls verzichten, bei Leichtbauweise ist sie nicht nötig.