Darf man einen Wohncontainer ohne Baugenehmigung aufstellen?
Der allgemeine Trend zu einer relativ minimalistischen und nachhaltigen Lebensweise hat nicht nur dem Tiny House Trend Aufwind verliehen. Auch Wohncontainer könnten theoretisch eine durchaus bezahlbare Alternative zu überteuerten Mietwohnungen und aufwändig gebauten Einfamilienhäusern darstellen. Immerhin sind insbesondere gebrauchte Seecontainer bereits zu Preisen erhältlich, die ein solches Vorhaben als äußerst verlockend erscheinen lassen.
Nun können Wohncontainer tatsächlich relativ einfach auf einer ebenen Fläche oder einem Streifenfundament aufgestellt werden. Sie lassen sich auch relativ flexibel umbauen, zum Beispiel zu einer Garage oder einem Gartenhaus. Zudem können insbesondere gebrauchte Modelle bereits zu recht günstigen Preisen erworben werden. Die fehlende Verbindung zum Boden und die theoretische Möglichkeit eines kurzfristigen Abtransports bedeuten entgegen landläufiger Gerüchte aber noch lange nicht, dass für einen als Wohnung genutzten Container keine Baugenehmigung erforderlich wäre.
Da sich sowohl das Baurecht verschiedener Bundesländer als auch die kommunalen Bebauungspläne stark unterscheiden, kann es auf die Fragen nach der Genehmigungspflicht und der Genehmigungsfähigkeit keine pauschalen Antworten geben. Vielmehr sollten Sie ihre Pläne für die Aufstellung eines Wohncontainers in einem möglichst frühen Planungsstadium mit den für das jeweilige Grundstück zuständigen Behörden besprechen.
Ausnahmen für kurzfristige Aufstellung möglich
Der frühzeitige Kontakt zu den zuständigen Behörden ist auch deshalb so wichtig, weil es tatsächlich in manchen Fällen erleichterte Verfahren oder Ausnahmen von der Baugenehmigungspflicht für Wohncontainer geben kann. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es sich nur um einen Aufstellzeitraum von wenigen Monaten handelt, bevor der Wohncontainer dann wieder an einen anderen Aufstellort transportiert wird.
Grundsätzlich gibt es auch den Begriff der „fliegenden Bauten“, der beispielsweise für Zirkuswagen und Bauwagen Verwendung findet. Allerdings sollte für baurechtliche Fragen grundsätzlich beachtet werden, dass bestimmte Vorschriften nach der geplanten Nutzungsart Geltung haben und nicht allein anhand der baulichen Gestalt Anwendung finden.
Welche Auflagen können die Aufstellung kompliziert gestalten?
Nun sollte sich die Entscheidung für oder gegen einen Wohncontainer natürlich eigentlich nicht nach der Frage der Genehmigungspflicht, sondern vielmehr nach der Genehmigungsfähigkeit richten. Schließlich müssen bei einem bewohnten Wohncontainer für eine erfolgreiche Genehmigung zahlreiche Auflagen eingehalten werden, dazu gehören zum Beispiel die folgenden Aspekte:
- Belüftung
- Brandschutz
- Abwasser
- Stromanschluss
- Müllentsorgung
- Dämmung
Selbst im Falle einer Genehmigung für die Aufstellung über einen begrenzten Zeitraum müssen auch bei einem Wohncontainer die baulichen Vorschriften für eine ausreichende Wärmedämmung eingehalten werden.
Achtung Bebauungsplan: Containerhaus als optischer Schandfleck?
Nicht nur für aus energetischen, sondern auch aus optischen Gründen kann es notwendig sein, einen Wohncontainer aus Stahl zu verkleiden. Wenn Sie Ihren Wohncontainer nicht gerade in einem Gewerbegebiet oder auf einem sehr einsamen Grundstück aufstellen wollen, sind die örtlichen Bebauungspläne oftmals ein Fallstrick: Nicht selten sind darin zahlreiche Details wie die Dachform oder die farbliche Gestaltung der Fassade geregelt.
Selbst wenn der Bebauungsplan keine Verkleidung des Containers notwendig machen sollte, kann eine solche trotzdem Sinn machen: Immerhin lässt sich das Eigenheim in Containerform auf diese Weise optisch ansprechender und damit auch wohnlicher gestalten.