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Trinkwasseraufbereitung

Zugelassene Stoffe für Trinkwasser: Infos und Verfahren

Von Rafael di Silva | 4. Januar 2025
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Rafael di Silva
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Rafael di Silva, “Zugelassene Stoffe für Trinkwasser: Infos und Verfahren”, Hausjournal.net, 04.01.2025, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 18.06.2025, https://www.hausjournal.net/zugelassene-stoffe-fuer-die-kommunale-aufbereitung

Trinkwasseraufbereitung: Vorschriften und Verfahren für sauberes Wasser. Dieser Artikel erläutert zugelassene Stoffe, Desinfektionsmethoden, Qualitätskontrollen und die Rolle des Umweltbundesamtes.

Zugelassene Stoffe für die kommunale Aufbereitung

Zugelassene Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

In der kommunalen Trinkwasseraufbereitung dürfen ausschließlich vom Umweltbundesamt (UBA) zugelassene Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden. Diese Zulassung stellt sicher, dass das Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich bleibt und die chemische Zusammensetzung des Wassers nicht nachteilig verändert wird.

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Kategorien der zugelassenen Stoffe

Die zugelassenen Aufbereitungsstoffe umfassen folgende Kategorien:

  1. Flockungsmittel: Diese Stoffe binden feinste Partikel im Wasser, die anschließend durch Sedimentation oder Filtration entfernt werden.
  2. Korrosionsschutzmittel: Sie verhindern oder vermindern die Korrosion der Wasserleitungen und erhöhen die Langlebigkeit des Leitungsnetzes.
  3. Härtestabilisatoren: Diese Mittel regulieren die Wasserhärte und verhindern Ablagerungen in den Leitungen.
  4. Oxidationsmittel: Diese Substanzen oxidieren und entfernen Verunreinigungen wie organische Stoffe oder Schwermetalle.

Desinfektionsverfahren

Für die Desinfektion stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung:

  • Chlorung: Die Zugabe von Chlor oder Chlorverbindungen bekämpft effektiv Mikroorganismen im Wasser.
  • UV-Bestrahlung: Ultraviolettes Licht tötet Keime ab, ohne chemische Rückstände zu hinterlassen.
  • Ozonung: Ozon zerstört effektiv Mikroorganismen und baut gleichzeitig organische Verbindungen ab.

Informationspflicht

Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer jährlich sowie bei der Einführung neuer Aufbereitungsstoffe schriftlich zu informieren. Dies stellt sicher, dass die Verbraucher stets über die Qualität und die Maßnahmen zur Sicherung des Trinkwassers informiert sind.

Qualitätskontrolle

Um die höchstmögliche Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, müssen die Hersteller und Betreiber eine lückenlose Dokumentation und Kontrolle der verwendeten Substanzen sicherstellen. Dies umfasst:

  • Produktionskontrolle: Sicherstellung, dass die Aufbereitungsstoffe den festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen.
  • Lieferkette: Transparenz und Kontrolle über die gesamte Lieferkette vom Hersteller bis zum Endverbraucher.
  • Regelmäßige Prüfungen: Kontinuierliche Überwachung und falls notwendig Anpassung der angewandten Verfahren und Stoffe.

Antragstellung und Zulassungsverfahren

Wenn Sie als Hersteller von Aufbereitungsstoffen oder als Betreiber von Wasserversorgungsanlagen die Aufnahme eines neuen Stoffes oder Desinfektionsverfahrens beantragen möchten, sollten Sie folgende Schritte beachten, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags durch das Umweltbundesamt (UBA) zu gewährleisten.

  1. Antragstellung vorbereiten: Sammeln Sie alle relevanten Daten und Dokumente, einschließlich Informationen über die chemische Zusammensetzung, Herstellungsprozesse und Sicherheitsdatenblätter des Stoffes oder Verfahrens.
  2. Formulare ausfüllen: Verwenden Sie die vorgegebenen Antragsformulare auf der Webseite des UBA und reichen Sie diese elektronisch ein.
  3. Detaillierte Beschreibung: Beschreiben Sie ausführlich die Eigenschaften und die Anwendung des Stoffes oder Verfahrens sowie potenzielle gesundheitliche und umweltspezifische Auswirkungen.
  4. Einreichung beim UBA: Senden Sie Ihren Antrag inklusive aller Anhänge per E-Mail an die entsprechende Geschäftsstelle des UBA.

Das Umweltbundesamt prüft Ihren Antrag auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Stoffes oder Verfahrens. Je nach Umfang der Prüfungen werden entsprechende Gebühren erhoben. Falls notwendig, kann das UBA auch eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilen.

Gebühren und Ausnahmegenehmigungen

Für die Bearbeitung von Anträgen erhebt das Umweltbundesamt Gebühren, die je nach Prüfung unterschiedlich ausfallen. Ohne erweiterte Wirksamkeitsprüfung beträgt die Gebühr 7.590 €, mit erweiterter Prüfung bis zu 15.100 €.

Unter bestimmten Umständen können Ausnahmegenehmigungen gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung erteilt werden. Diese erlauben befristet den Einsatz von noch nicht gelisteten Stoffen oder Verfahren, um ihre Praxistauglichkeit zu testen, sofern keine Gesundheits- oder Umweltrisiken bestehen.

Die Rolle des Umweltbundesamtes

Das Umweltbundesamt (UBA) spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung und Regulierung der Wasseraufbereitung. Es führt die „Liste zugelassener Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren“ und prüft Anträge auf Aufnahme neuer Stoffe oder Verfahren. Zudem kann das UBA befristete Ausnahmegenehmigungen erteilen, falls keine Gesundheits- oder Umweltrisiken bestehen.

Qualitätssicherung von Aufbereitungsstoffen

Um hohe Qualitätsstandards bei Aufbereitungsstoffen sicherzustellen, sollten Wasserversorger folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Auswahl der Stoffe: Verwenden Sie nur Stoffe, die in der offiziellen Liste verzeichnet sind.
  2. Beschaffung und Lieferkette: Kontrollieren Sie die gesamte Lieferkette, um Kontaminationen zu vermeiden.
  3. Regelmäßige Prüfungen: Prüfen Sie die Reinheit und Wirksamkeit der eingesetzten Mittel kontinuierlich.
  4. Dokumentation und Nachverfolgbarkeit: Führen Sie eine umfassende Dokumentation über die eingesetzten Stoffe.
  5. Schulung des Personals: Halten Sie das Wissen Ihres Fachpersonals durch regelmäßige Schulungen aktuell.
  6. Technische Unterstützung und Standards: Nutzen Sie Hilfsmittel wie das DVGW-Arbeitsblatt W 204 für Qualitätssicherungsanforderungen.

Gefahrstoffe bei der Wasseraufbereitung

Wassergefährdende Stoffe werden nach ihren Gefährlichkeitsgraden in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt:

  • WGK 1: Schwach wassergefährdend
  • WGK 2: Deutlich wassergefährdend
  • WGK 3: Stark wassergefährdend

Sicherheitsmaßnahmen

Um die Freisetzung dieser Schadstoffe zu verhindern, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Lagerung in zugelassenen Behältern: Verwenden Sie bruchfeste, korrosionsbeständige Behälter.
  2. Auffangsysteme: Installieren Sie Auffangwannen für austretende Flüssigkeiten.
  3. Regelmäßige Prüfung: Lassen Sie Einrichtungen und Behältnisse regelmäßig prüfen.
  4. Kennzeichnung: Kennzeichnen Sie alle gefährlichen Stoffe mit eindeutigen Gefahrensymbolen.

Handlung im Notfall

Erstellen Sie Alarmpläne und schulen Sie Ihr Personal regelmäßig im Umgang mit Gefahrstoffen und Notfallsituationen.

Besondere Regelungen für Wasserschutzgebiete

In Wasserschutzgebieten gelten strengere Vorschriften, einschließlich vollständiger Auffangkapazitäten für gelagerte Medien und baulicher Schutzmaßnahmen.

Umweltverträgliche Stoffe

Die Auswahl umweltverträglicher Aufbereitungsstoffe minimiert die Belastung der natürlichen Ressourcen:

  1. Biologisch abbaubare Stoffe: Diese Stoffe sollten bevorzugt eingesetzt werden.
  2. Reduzierung von Schadstoffen: Nutzen Sie moderne Technologien zur Entfernung von Schadstoffen.
  3. Recycling und Wiederverwendung: Einige aufbereitete Materialien können recycelt und wiederverwendet werden.
  4. Minimale Ökotoxizität: Prüfen Sie die Stoffe auf ihre Ökotoxizität hin.

Spurenstoffe und ihre Bedeutung

Spurenstoffe sind in minimalen Konzentrationen in Gewässern vorhandene chemische Substanzen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten in die Umwelt gelangen. Diese umfassen:

  • Arzneimittelwirkstoffe
  • Kosmetika und Körperpflegeprodukte
  • Reinigungsmittel
  • Pflanzenschutzmittel und Biozide
  • Lebensmittelzusatzstoffe

Herausforderungen durch Spurenstoffe

Diese Stoffe sind besonders problematisch aufgrund ihrer Persistenz, Mobilität und Toxizität. Sie können sich in Organismen anreichern und entlang der Nahrungskette weitergeben werden.

Eintragspfade und Vierte Reinigungsstufe

Spurenstoffe gelangen über Haushaltsabwässer, Landwirtschaft und Industrieabfälle in die Gewässer. Eine vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen wird diskutiert, um diese Stoffe effektiver zu entfernen.

Maßnahmen zur Reduktion

Zur Reduktion des Eintrags und zur effizienteren Entfernung von Spurenstoffen sollten Sie die Abwasserbehandlungen optimieren, die richtige Entsorgung fördern sowie die Industrieabfälle regulieren und überwachen.

Beispiele für relevante Stoffe

Einige besonders relevante Stoffe in der kommunalen Trinkwasseraufbereitung umfassen:

  1. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS): Schwer abbaubar und langlebig, können diese Chemikalien langfristig das Wasser verunreinigen.
  2. Metalle wie Kupfer und Zink: Essenziell in geringen Mengen, aber in hohen Konzentrationen schädlich.
  3. Arzneimittelrückstände: Medikamente wie Antibiotika und Schmerzmittel gelangen oft über Haushaltsabwässer ins Wasser.
  4. Korrosionsschutzmittel wie Benzotriazole: Verhindern Korrosion von Metallteilen in Wasserverteilungsnetzen.
  5. Pestizide und Herbizide: Diese Chemikalien werden in der Landwirtschaft eingesetzt und gelangen über Regen- und Oberflächenabfluss in Wasserressourcen.
  6. Künstliche Süßstoffe: Diese passieren die menschliche Verdauung unbeschadet und sind schwer biologisch abbaubar.

Durch die gezielte Anwendung und Kontrolle dieser Stoffe tragen Sie zur Sicherung der Trinkwasserqualität bei.

Artikelbild: HHakim/iStockphoto

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