Wo darf man Kleinkläranlagen betreiben?
Kleinkläranlagen eignen sich besonders für ländliche Bereiche, in denen keine zentrale Abwasserentsorgung vorhanden ist. Sie kommen vor allem für abgelegene Einzelhäuser, kleine Siedlungen, Schutzhütten und Gastwirtschaften in Frage. Der Betrieb ist überall dort möglich, wo der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht machbar ist.
Eine sogenannte Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist notwendig, um den Betrieb einer Kleinkläranlage genehmigen zu lassen. Dies erfordert eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Grundstück nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann.
Die Genehmigung erteilt in der Regel die örtliche Wasserbehörde, die folgende Aspekte prüft:
- Abwasserbeseitigung: Es muss sichergestellt sein, dass das gereinigte Abwasser sicher abgeleitet wird, entweder in ein Gewässer, durch Versickerung oder in eine abflusslose Sammelgrube.
- Einzugsgebiet und Nutzung: Kleinkläranlagen sind für häusliches Abwasser oder Abwässer geeignet, die häuslichem Abwasser entsprechen. Kleine Betriebe wie Restaurants benötigen möglicherweise zusätzliche Einrichtungen wie Fettabscheider.
- Standortbedingungen: Der Standort muss Anforderungen wie ausreichenden Abstand zu Grundstücksgrenzen und Gewässern sowie geeignete Bodenverhältnisse erfüllen.
- Boden- und Wasserverhältnisse: Eine Untersuchung der Bodenbeschaffenheit und Grundwasserstände ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Anlage fachgerecht eingebaut werden kann und keine Umweltrisiken entstehen.
Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die spezifischen Abwassersatzungen der jeweiligen Gemeinden oder Städte.
Genehmigungsverfahren
Um eine Kleinkläranlage zu installieren und zu betreiben, wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt, auch bekannt als Bewilligung. Diese Erlaubnis wird normalerweise von der unteren Wasserbehörde Ihres Kreises oder, in bestimmten Bundesländern, von sachverständigen Privaten erteilt.
Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Gemeinde oder des Wasserzweckverbandes, dass Ihr Grundstück nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann, ist erforderlich, um den Antrag weiterverfolgen zu können.
Einzureichende Unterlagen
Für den Genehmigungsantrag sind folgende Dokumente erforderlich:
- Erläuterungsbericht: Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Anlage.
- Bauartzulassung: Diese muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bereitgestellt werden.
- Zeichnungen: Grundrisszeichnungen der Anlage und des Gebäudes, in dem das Abwasser anfällt.
- Versickerungsnachweis: Bei geplanten Versickerungsanlagen ist eine Untersuchung der Bodenbeschaffenheit notwendig.
Prüfung durch die Behörde
Ihr Antrag wird von der zuständigen Wasserbehörde unter Berücksichtigung der folgenden Punkte geprüft:
- Art der Abwasserbeseitigung: Eine Methode zur sicheren Ableitung des gereinigten Abwassers muss festgelegt werden.
- Umweltverträglichkeit: Die Umweltverträglichkeit und die Bodenbeschaffenheit werden untersucht.
- Grundwasserstand: Die Einbautiefe der Kleinkläranlage wird in Relation zum Grundwasserstand bestimmt, um Überflutungen oder Auftriebe zu verhindern.
Neben der wasserrechtlichen Erlaubnis müssen auch regionale Vorgaben wie die Wasserschutzgesetze und kommunalen Abwassersatzungen beachtet werden.
Bauliche Voraussetzungen
Beim Bau von Kleinkläranlagen sind neben den genehmigungsrechtlichen und technischen Anforderungen auch folgende bauliche Voraussetzungen zu beachten:
- Grundstücksgröße und Flächenbedarf: Technische Kleinkläranlagen benötigen etwa 10 Quadratmeter, Tropfkörperanlagen 10 bis 20 Quadratmeter und Pflanzenkläranlagen mindestens 5 Quadratmeter pro Bewohner.
- Einbautiefe und Grundwasserverhältnisse: Die Einbautiefe der Anlage muss an den örtlichen Grundwasserstand angepasst sein. Tropfkörperanlagen können bis zu 2,8 Meter tief eingebaut werden.
- Zugänglichkeit und Zufahrt: Eine leicht zugängliche und befestigte Zufahrt für Bau- und Wartungsfahrzeuge ist essenziell.
- Bodenbeschaffenheit: Die Bodenverhältnisse müssen eine stabile Installation der Anlage ermöglichen. Bei unsicherem Boden können zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig sein.
- Abstände zu Nachbargrundstücken und Gebäuden: Es sind gesetzliche Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken und Gebäuden einzuhalten.
- Versickerungsnachweis: Falls das gereinigte Abwasser versickert werden soll, muss der Boden ausreichend durchlässig sein.
Arten von Kleinkläranlagen
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Kleinkläranlagen, die sich durch ihre Funktionsweise und den benötigten Platz unterscheiden:
Technische Kleinkläranlagen
Diese Anlagen sind kompakt und haben einen geringen Flächenbedarf, was sie für kleinere Grundstücke geeignet macht. Sie bestehen aus einer mechanischen Vorklärung und einer biologischen Reinigungsstufe.
SBR-Kleinkläranlagen (Sequencing Batch Reactor)
SBR-Anlagen arbeiten in zeitlich gesteuerten Zyklen, die mechanische und biologische Reinigungsprozesse integrieren.
Tropfkörperanlagen
Tropfkörperanlagen verwenden ein biologisches Verfahren, bei dem das Abwasser über eine mit Mikroorganismen bewachsene Oberfläche rieselt.
Membranbioreaktoren (MBR)
MBR-Anlagen kombinieren die biologische Abwasserreinigung mit einer Membranfiltration und benötigen daher wenig Platz.
Pflanzenkläranlagen
Pflanzenkläranlagen, auch Bodenfilteranlagen genannt, nutzen die natürlichen Reinigungsfähigkeiten von Pflanzen und Boden.
Abwasserbeseitigung
Die Beseitigung des gereinigten Abwassers aus Kleinkläranlagen kann auf verschiedene Weise erfolgen:
Einleitung in ein Gewässer
Das gereinigte Abwasser kann in ein Gewässer eingeleitet werden, sofern die Wasserqualität den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine Genehmigung vorliegt.
Versickerung
Bei geeigneten Bodenverhältnissen und ausreichendem Grundstücksplatz kann das gereinigte Abwasser versickert werden.
Einleitung in einen Bürgermeisterkanal
In einigen Regionen kann das Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet werden, die für ländliche Entwässerungssysteme genutzt werden.
Abflusslose Sammelgrube
Falls keine der genannten Methoden umsetzbar ist, kann das Abwasser in einer abflusslosen Sammelgrube gesammelt und von einem Fachbetrieb entsorgt werden.
Wartung
Regelmäßige Wartung ist unerlässlich, um die Funktionalität und Reinigungsleistung Ihrer Kleinkläranlage zu gewährleisten. In der Regel wird eine Wartung mindestens zweimal jährlich von spezialisierten Fachfirmen durchgeführt.
Wartungsverträge und -kosten
Ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Wartungsunternehmen kann sich lohnen. Dieser umfasst oft Inspektion und Wartung der technischen Komponenten sowie die fachgerechte Entsorgung des Klärschlamms.
Aufgaben während der Wartung
Die Wartung beinhaltet die Überprüfung und Reinigung der Mehrkammergrube sowie die Kontrolle der biologischen Reinigungseinheiten.
Für den Nachweis ordnungsgemäßer Wartung wird ein Wartungsprotokoll erstellt und an die zuständigen Wasserbehörden gesendet.
Eigenkontrolle und Fachkunde
Zusätzlich zur externen Wartung sollten Sie regelmäßige Eigenkontrollen durchführen. Wartungsmitarbeiter müssen zudem eine spezielle Fachkunde nachweisen, um die Qualität der Wartung zu gewährleisten.