Was muss der Falschparker zahlen?
Falschparker müssen nur für die tatsächlichen, beim Abschleppvorgang entstandenen Kosten aufkommen. Nicht dazu gehören die Kosten für die Überwachung der fraglichen Parkfläche und die außergerichtliche Bearbeitung der Schadenersatzansprüche. Zahlen muss der Betroffenen aber folgendes:
- die Kosten für das Auffinden des Fahrzeughalters
- die Nutzung des Abschleppfahrzeugs
- die Lohnkosten für den Fahrer des Abschleppers
- die gründliche Prüfung des falsch geparkten Fahrzeugs auf Schäden
- Protokollierung eventueller Schäden
- die Aufbewahrung des Fahrzeugs an einem anderen Ort
Woran orientieren sich die Kosten für den Abschleppdienst?
Seriöse Abschleppunternehmen orientieren sich an den ortsüblichen Preisen, die sich von Region zu Region deutlich unterscheiden. In einem speziellen Gerichtsurteil wurden 250 EUR als zu viel befunden, stattdessen gab der Richter seine Zustimmung für einen Betrag von 175 EUR.
Im ländlichen Bereich liegen die Preise häufig niedriger, mancher Abschleppdienst nimmt dort nur 40 bis 80 EUR für seine Dienste. Eines ist sicher: Mit Preisen von 300 EUR oder mehr müssen Sie sich nicht abfinden!
Der einzelne Abschleppvorgang kann sich verteuern, wenn der Abschleppwagen eine überdurchschnittlich weite Strecke zurücklegen muss oder das abgeschleppte Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht abgeholt wird. Auch Sonn- Nacht- und Feiertagszuschläge sind branchenüblich.
Muss ich zahlen, wenn ich noch vor dem Abschleppen wegfahre?
Wurde der Abschleppdienst bereits gerufen, müssen Sie die Kosten für die Anfahrt erstatten, auch, wenn Sie noch vor Ankunft des Schleppers wegfahren. Der Preis hierfür bewegt sich zumeist zwischen 40 und 90 EUR.
Preisbeispiel für einen Abschleppvorgang
Ein Mann parkt sein Auto unbefugt auf einem Privatparkplatz. Der Parkplatzeigentümer ruft den Abschleppdienst, der Wagen des Falschparkers wird abgeschleppt und zwei Tage sicher verwahrt.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. An- und Abfahrt, Abschleppen | 50 EUR |
2. Protokollierung des Wagenzustandes | 20 EUR |
3. Verwahrung des Wagens für 2 Tage | 30 EUR |
4. Ausfindigmachen des Halters | 25 EUR |
Gesamt | 125 EUR |
Achtung, Verwaltungsgebühren!
Wenn die Polizei oder das Ordnungsamt das Abschleppen Ihres Autos in die Wege leitet, dann erwartet Sie in der Regel noch eine zusätzliche Gebührenforderung. Je nach Bundesland kommt ein Betrag zwischen 25 und 150 EUR zusammen.
Einige Großstädte besitzen mehrere unterschiedliche Gebührenregionen. So kann es zum Beispiel sein, dass Sie in einem Hamburger Stadtteil mehr Verwaltungskosten zahlen müssen als in einem anderen.