Ist das Parken vor der eigenen Einfahrt erlaubt?
Wo geparkt werden darf, ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) in den § 1 und § 12 umfassend geregelt. Dort ist festgelegt, dass vor der eigenen (und gleichbedeutend vor fremden) Einfahrten nicht geparkt werden darf. In § 12 Abs. 3 Nr. 3 und 5 steht dazu geschrieben, dass sowohl ein Parken vor einer Grundstückszufahrt als auch vor einer Bordsteinabsenkung verboten ist. Dadurch wird sichergestellt, dass dort lebende Personen und Besucher beim Ein- und Ausfahren nicht behindert werden.
Gibt es Ausnahmen für diese Regelung?
Eine Grundstückseinfahrt lässt sich in der Regel an einem abgesenkten Bordstein erkennen – dieses Kriterium ist aber nicht zwingend. Eine Ausnahme für das Parken vor einer Einfahrt gibt es nicht, auch nicht für das eigene Grundstück.
Anders ist es jedoch um das „Halten“ bestellt. Darunter versteht sich ein kurzzeitiges Abstellen des Fahrzeugs bis zu einer Länge von drei Minuten, sofern der Fahrer jederzeit in der Lage ist, das Fahrzeug wegzufahren. Das Halten ist auch vor der Einfahrt (nicht vor einer Feuerwehrzufahrt!) erlaubt.
Wie viel Abstand muss beim Parken eingehalten werden?
Einen Mindestabstand zum Ende des abgesenkten Bordsteins gibt es hingegen nicht. So dürfen Sie beispielsweise direkt vor oder hinter der Einfahrt parken, sofern das Fahrzeug nicht in den abgesenkten Bereich ragt.
Sollten Sie in der eignen Einfahrt parken, darf Ihr Auto übrigens auch nicht über die Grundstücksgrenze hinaus auf den Gehweg ragen. Dort gilt ein Parkverbot, da Wege jederzeit freigehalten werden müssen.
Darf gegenüber der eigenen Einfahrt geparkt werden?
Sofern sich auf der gegenüberliegenden Seite von Ihrer Einfahrt keine andere Einfahrt befindet, dürfen Sie oftmals dort an der Straße parken. Das setzt allerdings voraus, dass es sich um keine besonders enge oder schmale Fahrbahn handelt und dass der Verkehr dadurch nicht stark beeinträchtigt werden könnte.
Als Grundregel nach § 12 StVO gilt, dass Fahrzeuge mit einer gewöhnlichen Breite von 2,55 m problemlos durchfahren können müssen, ohne dass der seitliche Sicherheitsabstand unterschritten werden müsste.