Wer darf Asbest entfernen?
Im Umgang mit Asbest gelten strenge gesetzliche Bestimmungen. Nur Personen, mit einer entsprechenden Sachkunde dürfen asbesthaltige Materialien abbauen und entsorgen. Als Ausnahme gilt: an fest gebundenen Asbestprodukten wie asbesthaltigen Dachplatten auf Gartenlauben oder Außenwandverkleidungen, auch bekannt als Eternit-Platten dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten grundsätzlich auch von Privatpersonen durchgeführt werden.
Worauf muss beim Umgang mit Asbest geachtet werden?
Asbest ist gesundheitsgefährlich, sobald Fasern in die Atemluft freigesetzt werden. Daher müssen Sie bei allen Arbeiten mit Asbest auf besondere Sicherheitsmaßnahmen achten, um sich und andere nicht zu gefährden.
- Tragen Sie entsprechende Schutzkleidung: Atemschutz (22,49€ bei Amazon*), Schutzbrille und Handschuhe sind bei Arbeiten mit Asbest unumgänglich
- Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig über die anstehenden Arbeiten: Während dem Abbau des Daches sollten auch Ihre Nachbarn nicht ungeschützt an der Baustelle vorbei gehen
- Werfen Sie keine asbesthaltigen Materialien einfach vom Dach: Beim Zerbrechen der Platten werden schädliche Fasern freigesetzt.
- Behandeln Sie die asbesthaltigen Werkstoffe sorgsam, sorgen Sie dafür, dass alle Eternitplatten heil und vollständig vom Dach gelangen.
Wie wird Asbest richtig entsorgt?
Asbest ist Sondermüll und muss daher auch auf einer entsprechenden Deponie entsorgt werden. Privatpersonen können nur Kleinmengen Asbest entsorgen – größere Mengen Asbest müssen von einem Fachunternehmen entsorgt werden. Bevor Sie mit den Arbeiten anfangen kontaktieren Sie die zuständige Deponie: Dort bekommen Sie Auskunft darüber, wie viel asbesthaltigen Sondermüll Sie privat entsorgen dürfen und erhalten spezielle Schüttgutsäcke, auch bekannt als Big-Bags, für die Entsorgung.
Die abgebauten asbesthaltigen Werkstoffe werden vorsichtig in das Big-Bag gelegt, vor dem Transport des Materials zur Sondermülldeponie muss der Sack luftdicht verschlossen werden. Neben dem asbesthaltigen Material selbst müssen auch Schrauben, Nägel und andere Kleinteile, die beim Rückbau des Asbest Daches des Gartenhauses angefallen sind in diesem speziellen Behälter entsorgt werden. Kündigen Sie die Anlieferung des Big-Bags bei Ihrer Deponie an: Auch für den Transport von Asbest gelten besondere gesetzliche Bestimmungen!
Im Zweifel sollten Sie bei allen Arbeiten mit Asbest einen Fachbetrieb beauftragen – so können Sie sicher sein, dass im Umgang alle gesetzlichen Regelungen beachtet werden und das Asbest fachgerecht mit einem entsprechenden Nachweis entsorgt wird.
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