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Asbest

Asbestdach im Gartenhaus: Gefahr erkennen & richtig handeln

Von Chiara Bergmann | 25. Oktober 2024
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Chiara Bergmann
Chiara Bergmann


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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Chiara Bergmann, “Asbestdach im Gartenhaus: Gefahr erkennen & richtig handeln”, Hausjournal.net, 25.10.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/asbest-dach-gartenhaus

Asbest im Gartenhaus stellt ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Dieser Artikel beleuchtet die Gefahren, Sanierungsmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen im Umgang mit Asbest.

asbest-dach-gartenhaus
Asbest darf nicht ohne Schutzkleidung entfernt werden

Gesundheitsrisiko Asbest

Asbest wurde bis in die 1990er Jahre häufig in Baumaterialien verwendet. Seine isolierenden und feuerfesten Eigenschaften machten es beliebt, doch die gesundheitlichen Gefahren von Asbest sind heute gut dokumentiert. Die winzigen, lungengängigen Fasern von Asbest können erhebliche Gesundheitsschäden verursachen, wenn sie freigesetzt und eingeatmet werden.

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Hauptgesundheitsrisiken durch Asbestexposition:

  1. Lungenkrebs: Langfristige Einwirkung von Asbest kann zur Tumorbildung in der Lunge führen.
  2. Asbestose: Charakterisiert durch Verhärtung und Vernarbung des Lungengewebes und erschwertes Atmen.
  3. Mesotheliom: Ein aggressiver Krebs, der Lungen- oder Bauchfell betreffen kann.

Besonders gefährlich sind Renovierungen oder Abrissarbeiten, die Asbestprodukte beschädigen und Fasern freisetzen. Solange das Material unbeschädigt bleibt, besteht kein unmittelbares Risiko. Bei Verdacht auf Asbest sollten Sie immer professionelle Unterstützung einholen.

Sanierung durch den Profi

In Anbetracht der hohen gesundheitlichen Risiken und gesetzlichen Vorgaben ist eine professionelle Asbestsanierung durch spezialisierte Fachfirmen notwendig. Diese Unternehmen sind gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) geschult und zertifiziert und verfügen über die notwendige Expertise und Ausstattung.

Warum einen Fachbetrieb beauftragen?

1. Gründliche Inspektion:

Ein Fachbetrieb führt eine sorgfältige Begutachtung des Asbestvorkommens durch, um die Art des Asbests und das Ausmaß der Belastung zu bestimmen.

2. Gesetzeskonforme Sanierung:

Die Sanierungsarbeiten erfolgen unter strenger Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards, um die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern.

3. Fachgerechte Entsorgung:

Asbest muss auf speziell vorgesehenen Deponien oder in Hochtemperatur-Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Fachbetriebe übernehmen den sicheren Transport und die umweltgerechte Entsorgung des kontaminierten Materials.

Vorteile der Beauftragung eines Fachbetriebs

  • Risiko-Minimierung: Die Gefahr einer Asbestfaserfreisetzung wird erheblich reduziert.
  • Sicherheit: Fachbetriebe verfügen über notwendige Schutzkleidungen und Werkzeuge.
  • Kompletter Service: Von Inspektion über Entfernung und Entsorgung bis zur Wiederherstellung beschädigter Bauelemente.
  • Erfahrung und Expertise: Regelmäßige Schulungen und jahrelange Erfahrung gemäß TRGS 519.

Durch Beauftragung eines qualifizierten Fachbetriebs schützen Sie Ihre Gesundheit und die Umwelt nachhaltig.

Asbestdach selbst entfernen: Was ist erlaubt?

Die Entsorgung von Asbest durch Privatpersonen ist in Deutschland stark eingeschränkt und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Wann dürfen Sie Asbest selbst entfernen?

  • Fest gebundener Asbest: Sie dürfen fest gebundene Asbestprodukte wie Asbestzementplatten selbst entfernen, wenn Sie alle Sicherheitsvorschriften einhalten.
  • Schwach gebundener Asbest: Der Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten ist Privatpersonen strikt untersagt und muss von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden.

Sicherheitsvorkehrungen

  • Schutzkleidung: Tragen Sie Schutzanzug, Handschuhe, Atemschutzmaske (FFP3) und Schutzbrille.
  • Arbeitsweise: Entfernen Sie die Asbestplatten vorsichtig und unbeschädigt, ohne sie zu bearbeiten.

Verpackung und Transport

  • Verpackung: Verpacken Sie die Asbestabfälle luftdicht in reißfesten und staubdichten Big Bags.
  • Transport: Der Transport muss direkt zu einer dafür zugelassenen Deponie erfolgen.

Genehmigungen und Vorschriften

  • Vorschriften: Die Arbeiten müssen den TRGS 519 entsprechen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über Vorschriften.
  • Mengenbeschränkung: Meist dürfen Privatpersonen nur geringe Mengen von asbesthaltigen Materialien entsorgen.

Aus Gesundheits- und Haftungsgründen ist es ratsam, einen fachkundigen Betrieb mit der Entfernung und Entsorgung zu beauftragen.

Alternative: Asbestdach erhalten und schützen

Wenn Ihr Asbestdach unbeschädigt und stabil ist, können Sie es unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen konservieren, beispielsweise durch eine spezielle Schutzbeschichtung.

Schritte zur Schutzbeschichtung:

1. Vorbereitung und Reinigung:

Reinigen Sie das Dach gründlich, ohne Hochdruckreiniger oder Werkzeuge, die Fasern freisetzen könnten. Nutzen Sie Wasser und eine weiche Bürste.

2. Sicherheitsausrüstung:

Tragen Sie Schutzkleidung und vermeiden Sie heiße oder windige Tage.

3. Auftragen der Schutzbeschichtung:

Verwenden Sie eine spezielle Beschichtung, die Asbestfasern bindet. Tragen Sie sie gleichmäßig auf und achten Sie darauf, dass alle Bereiche gut abgedeckt sind.

4. Regelmäßige Inspektion und Wartung:

Kontrollieren Sie das Dach regelmäßig auf Beschädigungen und planen Sie erneute Beschichtungen ein.

Ein unbeschädigtes Asbestdach zu erhalten und zu schützen ist eine sinnvolle Alternative zur Entfernung, wenn alle Sicherheits- und Umweltvorschriften beachtet werden.

Artikelbild: Andriy Blokhin/Shutterstock

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