Gebundener Asbestzement und Spritzasbest
Asbest als Baustoff hat so überzeugende Eigenschaften, dass es bis zum Erkennen der fatalen Gesundheitsgefahr nahezu in jedem Bauwerk verwendet wurde. Daher ist das Baujahr eines Hauses nur ein ungefährer Indikator für die Wahrscheinlichkeit. Auch beim
Renovieren eines Hauses aus den 30ern oder dem Sanieren eines 60er-Hauses kann Asbest verbaut sein.
In jedem Fall sollten alle Bauteile auf das mögliche Vorhandensein geprüft werden. Generell gilt, dass die Gefahr von den freigesetzten Fasern ausgehen, die eingeatmet werden. In Zement gebundenes Asbest wie in Platten, die unbeschädigt und ohne Bruchkanten entsorgt werden, ist weniger gefährlich. Bei jedem Bruch und bei Spitzasbest, der vor allem in den 1970er-Jahren häufig verwendet wurde, ist höchste Alarmbereitschaft angemessen.
In folgenden Bauteilen und Gewerken findet sich oft Asbest:
- Brandschutzmassen in Bau- und Stützkonstruktionen
- Abdichtungen von Abgasanlagen, Schornsteinen und Kaminanschlüssen
- In Plattenform für Boden, Dach, Wand und allen anderen Abdeckungen
- In veralteten Heizgeräten und Systemen wie Nachtspeicheröfen
- Dämmungsschichten gegen Kälte und Wärmedurchlass gebäudeweit
- Dachpfannen und Schindeln
Im Zweifel Laboruntersuchung machen lassen
Die Gefährlichkeit von Asbest hat seit Anfang der 1990er-Jahre bis zum kompletten Verbot 1993 zu sehr strengen gesetzlichen Regelungen geführt. Wenn der geringste Verdacht besteht, müssen zugelassene Fachleute eingeschaltet werden.
Sachverständige können bei der Beurteilung auch Asbestvorkommen in stark gebundener Form als nicht sanierungsbedürftig klassifizieren. Wenn eine Sanierung unumgänglich ist, muss sie von Fachunternehmen ausgeführt werden. Wer Asbest falsch entsorgt, macht sich nach Paragraf 326 im Strafgesetzbuch schuldig und muss mit hohen Geldstrafen bis hin zu fünfjährigen Freiheitsstrafen rechnen.