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Asbest

Asbest entfernen: Pflicht, Kosten & Entsorgung richtig erklärt

Von Chiara Bergmann | 28. Oktober 2024
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Chiara Bergmann
Chiara Bergmann


Erfahre mehr über die Erstellung unserer Inhalte

Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Chiara Bergmann, “Asbest entfernen: Pflicht, Kosten & Entsorgung richtig erklärt”, Hausjournal.net, 28.10.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/asbest-entfernen-pflicht

Asbest in Haus und Garten? Erfahren Sie, wann Asbestfasern gefährlich werden und wie die fachgerechte Entsorgung abläuft.

asbest-entfernen-pflicht
Ist der Asbest beschädigt, muss er entfernt werden

Wann ist Asbest gefährlich und muss entfernt werden?

Asbest wird gefährlich, wenn seine Fasern in die Raumluft gelangen und eingeatmet werden können. Besonders kritisch sind Situationen, in denen das Material beschädigt ist oder bearbeitet wird:

  • Beschädigte Materialien: Risse, Brüche oder andere Beschädigungen an asbesthaltigen Bauteilen können Fasern freisetzen.
  • Alterung und Verwitterung: Mit der Zeit können asbesthaltige Materialien spröde werden und dadurch Fasern freisetzen.
  • Mechanische Bearbeitung: Bohren, Sägen oder Schleifen von Asbestmaterialien führt zur Freisetzung gefährlicher Fasern.

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Man unterscheidet zwischen fest gebundenem und schwach gebundenem Asbest:

  • Fest gebundener Asbest: In Materialien wie Asbestzement bleibt Asbest relativ sicher, solange das Material intakt und unbeschädigt ist.
  • Schwach gebundener Asbest: In Produkten wie Spritzasbest können leicht Fasern freigesetzt werden. Diese sollten immer von Fachkräften entfernt werden.

Asbest muss entfernt werden, wenn eine potentielle Gefahr besteht, sei es durch Beschädigung des Materials oder geplante Renovierungsarbeiten. Beachten Sie dabei alle Vorschriften und Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung und Entsorgung.

Möglichkeiten der Asbestentfernung

Die fachkundige Beseitigung von Asbest ist entscheidend für Ihre Gesundheit und erfordert spezialisierte Methoden. Hier sind die zentralen Methoden zur Entfernung und Entsorgung von Asbestmaterialien durch zertifizierte Fachkräfte und Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen.

Fachkundige Entfernung durch zertifizierte Fachkräfte

Zertifizierte Fachkräfte übernehmen die vollständige Sanierung von Asbest, wie von der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) vorgeschrieben. Sie folgen diesen Schritten:

  1. Risikobewertung: Zuerst wird der Zustand der asbesthaltigen Materialien beurteilt.
  2. Bereichsabschottung: Der kontaminierte Bereich wird abgeriegelt, um die Freisetzung von Asbestfasern in andere Räume zu verhindern.
  3. Unterdruckhaltung: Spezielle Geräte erzeugen einen Unterdruck, um die Ausbreitung der Fasern zu minimieren.
  4. Schutzkleidung und Ausrüstung: Arbeiter tragen Vollschutzanzüge und Atemschutzmasken.
  5. Behutsame Entfernung: Asbestmaterialien werden vorsichtig und staubarm demontiert.
  6. Verpackung und Entsorgung: Der asbesthaltige Abfall wird in zugelassenen, dichten Behältnissen verpackt und als Sondermüll entsorgt.

Selbstentfernung von fest gebundenem Asbest

Privatpersonen dürfen unter bestimmten Bedingungen fest gebundenen Asbest, wie Asbestzementplatten, selbst entfernen. Dies erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen:

  1. Vorbereitung: Informieren Sie sich bei der Gemeinde über Bestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen.
  2. Befeuchtung: Befeuchten Sie die Platten leicht oder verwenden Sie ein staubbindendes Mittel.
  3. Schutzkleidung: Tragen Sie Atemschutzmaske, Einwegoverall und Handschuhe.
  4. Sorgfältige Demontage: Entfernen Sie die Platten vorsichtig, ohne sie zu werfen, zu brechen oder zu sägen.
  5. Entsorgung: Verpacken Sie die Platten nach Vorschriften und entsorgen Sie sie als Sondermüll.

Unsachgemäße Handhabung von Asbest kann erhebliche gesundheitliche Risiken und rechtliche Konsequenzen haben. Die Beauftragung einer Fachkraft ist in den meisten Fällen die sicherste und rechtlich korrekte Vorgehensweise.

Was dürfen Sie selbst tun?

Asbesthaltige Materialien selbst zu entfernen ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt und erfordert genaue Vorbereitung.

Zulässige Tätigkeiten

Privatpersonen dürfen fest gebundenen Asbest, etwa Asbestzementplatten, eigenständig entfernen, solange keine Faserfreisetzung erfolgt.

Vorbereitung und Schutzmaßnahmen

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über genaue Vorschriften und Sicherheitsanforderungen. Wichtige Schritte umfassen:

  • Schutzausrüstung tragen: Atemschutzmaske, Einwegoverall und Handschuhe sind notwendig.
  • Befeuchtung: Befeuchten Sie die Materialien leicht oder verwenden Sie ein staubbindendes Mittel, um die Staubbildung zu reduzieren.
  • Sorgfältige Demontage: Gehen Sie vorsichtig vor, ohne die Materialien zu werfen, zu brechen oder zu sägen.

Entsorgung

Verpacken Sie die asbesthaltigen Materialien ordnungsgemäß und entsorgen Sie sie als Sondermüll in stabilen Kunststofffolien oder speziellen Asbest-Beuteln.

Vorsicht und Rat

Unsachgemäßer Umgang mit Asbest birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Ziehen Sie im Zweifel immer eine Fachkraft hinzu, um die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Diese Hinweise dienen als erste Orientierung und sollten durch eine individuelle Beratung durch einen Experten ergänzt werden.

Artikelbild: Robert de Jong/stock.adobe.com

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