Was ist Asbest?
Asbest ist ein faserförmiger Stoff aus silikatischen Mineralien, der über viele Jahrzehnte als Baustoff für Gebäude und Gegenstände verwendet wurde. Grund dafür waren vor allem seine chemisch beständigen, feuerfesten und nicht verrottenden Eigenschaften.
Ab den 1970er Jahren wurde allgemein bekannt, dass Asbestfasern stark gesundheitsschädlich sein können. Dies gilt insbesondere, wenn sie eingeatmet werden. Wegen des hohen Krebsrisikos („Asbestose“) wurde Asbest schließlich 1993 in Deutschland verboten. In der EU gilt das Verbot seit 2005.
Warum gibt es immer noch asbesthaltige Bauteile?
Als das Verbot zur Verwendung asbesthaltiger Baustoffe ausgesprochen wurde, waren viele Gebäude natürlich schon errichtet. Deswegen kann es bei älteren Häusern auch heute noch vorkommen, dass der Asbestgehalt in unterschiedlichen Bauteilen hoch ist. Dazu gehören üblicherweise Putz, Wandverkleidungen, Dämmungen, Bodenbeläge, die Dachplatte, Fliesenkleber und sogar Fensterbänke.
Ob die gesundheitsschädigende Asbestfaser in Ihrem Gebäude verwendet wurde, lässt sich mit bloßem Auge nur selten erkennen. Stattdessen sind eine Probenahme und ein Labortest notwendig, was sich vor jeder Renovierung in älteren Häusern lohnt.
Wann sollte Asbest zwingend entfernt werden?
Wie schädlich Asbest im Alltag tatsächlich ist, hängt von der Art des asbesthaltigen Bauteils und der Exposition ab. Ist das Asbestprodukt schwach gebunden (man denke an Asbestzement oder freiliegende Asbestteile), können Beschädigungen, Witterungseinflüsse etc. zur Freisetzung von Fasern führen. Dies ist wiederum lebensgefährlich.
Auf der anderen Seite gibt es Baustoffe mit stark gebundenem Asbest, die beispielsweise unter anderen Konstruktionen fest eingebaut sind. Solange sie nicht angebohrt oder abgeschliffen werden, ist die Gefahr gering und eine Entfernung nicht zwingend erforderlich.
Gibt es eine Pflicht, wie Asbest zu entfernen ist?
Auch das richtige Vorgehen bei der Entfernung von Asbest ist vorgeschrieben. Entsprechende Vorgaben sind in der TRGS 519 festgelegt und basieren auf der Gefahrstoffverordnung. Dort heißt es zum Beispiel, dass Asbestsanierungen nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen.
Andernfalls ist die Gefahr zu groß, dass krebserregende Asbestfasern in die Raumluft gelangen oder der Arbeitsschutz nicht ausreichend ist. Auch der Umgang mit Asbestprodukten ist ausschließlich Fachleuten vorbehalten. Als Heimwerker sollten Sie bei der Asbestentsorgung also niemals selbst Hand anlegen!