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Asbest

Asbest in Wänden verboten: So gehen Sie richtig vor

Von Chiara Bergmann | 19. Dezember 2024
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Chiara Bergmann
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Chiara Bergmann, “Asbest in Wänden verboten: So gehen Sie richtig vor”, Hausjournal.net, 19.12.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 24.06.2025, https://www.hausjournal.net/asbest-in-waenden-verboten

Asbest in Wänden stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Erfahren Sie, wie Sie Asbest erkennen, fachgerecht sanieren und Risiken minimieren.

asbest-in-waenden-verboten
Asbest kann in älteren Gebäuden in Wänden lauern

Asbestverbot und Ihre Wände: Was ist zu tun?

Wenn Ihr Gebäude vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 errichtet wurde und Sie vermuten, dass asbesthaltige Materialien verbaut sind, ist besonnenes Handeln essenziell. Asbest stellt eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar, besonders wenn die Fasern durch Bearbeitung oder Beschädigung freigesetzt werden. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sichtprüfung der Bausubstanz: Kontrollieren Sie regelmäßig den Zustand von Wänden, Decken und Böden auf Risse, Brüche oder andere Beschädigungen. Achten Sie besonders auf Baumaterialien wie Putz, Farben, Lacke, Fliesenkleber und Spachtelmassen.
  • Freisetzung vermeiden: Vermeiden Sie jegliche Bearbeitung oder mechanische Beanspruchung verdächtiger Materialien. Selbst einfache Tätigkeiten wie Bohren oder Schleifen können gesundheitsschädliche Fasern freisetzen.
  • Fachberatung einholen: Beauftragen Sie einen Sachverständigen zur Probenahme und Laboranalyse. Fachfirmen können den Asbestgehalt bestimmen und geeignete Maßnahmen empfehlen.
  • Entsorgung organisieren: Sollte eine Entfernung asbesthaltiger Materialien notwendig sein, beauftragen Sie spezialisierte und zugelassene Entsorgungsfirmen. Diese gewährleisten eine fachgerechte und sichere Beseitigung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Schutzmaßnahmen beachten: Informieren Sie sich über geeignete Schutzmaßnahmen und den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, wenn kleinere Arbeiten nicht vermeidbar sind.
  • Kontinuierliche Überwachung: Auch nach einer Sanierung sollten regelmäßige Überprüfungen durchgeführt werden, da ältere Gebäude erneut Problemzonen aufweisen können.

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Achten Sie stets darauf, dass asbesthaltige Materialien nicht leichtfertig behandelt oder entsorgt werden. Der verantwortungsvolle Umgang und die Inanspruchnahme professioneller Hilfe sind unerlässlich, um die Gesundheit zu schützen und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Asbesthaltige Materialien erkennen

Asbest kann in verschiedenen Baumaterialien vorkommen, die vor dem Verbot im Jahr 1993 verbaut wurden und ist oft schwer zu identifizieren. Hier sind einige Hinweise, die Ihnen helfen können, potenziell asbesthaltige Materialien zu erkennen:

  • Spritzasbest: Dieser wurde als Brandschutz an Stahlträgern in Großbauten verwendet und ist optisch an seiner rauen, faserigen Oberfläche zu erkennen.
  • Isolations- und Dämmmaterialien: Asbestwolle und -tücher wurden oft unter Dächern oder in Heizungsnischen eingesetzt. Asbestwolle ist meist dunkler als asbestfreie Dämmwolle.
  • Leichtbauplatten: Verwendet unter Leuchtstoffröhren und in Heizungsnischen, diese Platten sind weicher und leichter als Asbestzementplatten.
  • Asbestzement: In Dach- und Fassadenplatten sowie Rohren und Blumenkästen verbaut. Optisch kaum von asbestfreiem Zement zu unterscheiden.
  • Versteckte Quellen: Asbest kann auch in Putz, Fliesenklebern, Spachtelmassen, Farben, Lacken und Beschichtungen enthalten sein. Dieser Asbest ist in der Regel fest gebunden und schwer zu erkennen.

Die visuelle Erkennung von Asbest ist für Laien schwierig bis unmöglich. Bei Verdacht sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen, um Proben zu nehmen und analysieren zu lassen.

Vorgehensweise bei Verdacht auf Asbest

Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Gebäude Asbest verbaut wurde, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sofortige Sicherheitsmaßnahmen ergreifen: Vermeiden Sie Arbeiten an den verdächtigen Materialien. Jegliche Bearbeitung kann gefährliche Fasern freisetzen.
  2. Fachgerechte Untersuchung einleiten: Beauftragen Sie einen zertifizierten Fachmann zur Probenahme und Laboranalyse. Proben müssen staubdicht verpackt und gekennzeichnet werden, um eine Kontamination zu vermeiden.
  3. Ergebnis abwarten und handeln: Warten Sie auf die Analyseergebnisse und handeln Sie entsprechend den Empfehlungen.
  4. Sanierung und Entsorgung: Falls eine Sanierung erforderlich ist, beauftragen Sie zugelassene Fachfirmen. Diese sorgen für eine sichere Entfernung und verhindern die Freisetzung gefährlicher Fasern.
  5. Kontinuierliche Vorsichtsmaßnahmen: Auch nach einer Sanierung sollte weiterhin Vorsicht geboten sein und regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden.

Durch das Einhalten dieser Schritte schützen Sie sich und Ihre Familie und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Sanierung von Asbest

Bei notwendiger Sanierung von asbesthaltigen Materialien sind einige wichtige Schritte zu beachten:

  1. Einschätzung des Sanierungsbedarfs: Eine Sanierung ist notwendig, wenn Asbestmaterialien beschädigt sind oder durch Alterung spröde geworden sind.
  2. Beauftragung von Fachfirmen: Arbeiten dürfen nur von Fachfirmen mit spezieller behördlicher Zulassung durchgeführt werden.
  3. Sicherheitsmaßnahmen und Schutzkleidung: Während der Sanierung sind umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen und spezielle Schutzkleidung erforderlich.
  4. Entfernung und Entsorgung: Asbesthaltige Materialien müssen sorgfältig entfernt und in staubdichten Behältern verpackt werden. Die Entsorgung erfolgt auf speziellen Deponien.
  5. Ersetzen durch asbestfreie Materialien: Nach der Entfernung sollten die Materialien durch unbedenkliche Alternativen ersetzt werden.
  6. Überwachung und Freimessung: Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist eine Überprüfung der Luftqualität notwendig, um sicherzustellen, dass keine Asbestfasern mehr vorhanden sind.

Durch die Beauftragung einer zugelassenen Fachfirma können Sie eine sichere und rechtskonforme Asbestsanierung sicherstellen.

Arbeiten im Haus mit potenziellem Asbest

Bei Renovierungsarbeiten in älteren Häusern ist besondere Vorsicht geboten:

  1. Vorherige Prüfung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Asbest-Sachverständigen zur Probenahme und Laboranalyse.
  2. Vermeidung unerlaubter Eigenarbeiten: Arbeiten Sie niemals an asbesthaltigen Materialien. Jegliche Bearbeitung darf nur von Fachfirmen durchgeführt werden.
  3. Schutz der Gesundheit: Falls kleinere Arbeiten zwingend notwendig sind, sorgen Sie für ausreichende Schutzmaßnahmen und verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung.
  4. Fachgerechte Sanierung: Bestätigte Asbestbelastungen erfordern die Beauftragung spezialisierter Fachfirmen für eine sichere Sanierung.
  5. Nachsorge: Nach abgeschlossenen Sanierungsarbeiten sollten regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine neuen Asbestprobleme auftreten.

Durch die Befolgung dieser Schritte schützen Sie sich und Ihre Familie vor den gesundheitlichen Gefahren von Asbest.

Artikelbild: Ricochet64/stock.adobe.com

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