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Personenaufzug

Barrierefreier Aufzug: Tipps für behindertengerechte Nutzung

Von Thomas Reimann | 26. Dezember 2024
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Thomas Reimann
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Thomas Reimann, “Barrierefreier Aufzug: Tipps für behindertengerechte Nutzung”, Hausjournal.net, 26.12.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 20.05.2025, https://www.hausjournal.net/aufzug-behindertengerecht

Barrierefreiheit im Aufzug ist essenziell. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Normen, Anpassungsmöglichkeiten und zusätzliche Tipps für einen behindertengerechten Aufzug.

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Die wichtigsten Normen und Vorschriften für behindertengerechte Aufzüge

Die Planung und der Bau behindertengerechter Aufzüge folgen spezifischen Normen und Vorschriften, die sicherstellen, dass sie barrierefrei sind. Zwei zentrale Normen sind hier besonders relevant:

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1. DIN EN 81-70: Diese Norm legt umfangreiche Anforderungen fest, um die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wichtige Regelungen umfassen:

  • Abmessungen der Fahrkörbe: Die Mindestbreite beträgt 110 cm und die Tiefe 140 cm, damit auch Rollstuhlfahrer mit Begleitperson den Fahrkorb nutzen können.
  • Türbreiten: Die Türen müssen eine Mindestbreite von 90 cm haben, um Rollstuhlfahrern das Ein- und Ausfahren zu erleichtern.
  • Bedienelemente und Anzeigen: Diese müssen taktil und kontrastreich gestaltet sowie auf einer Höhe von 90 bis 120 cm im Fahrkorb und 90 bis 110 cm an den Haltestellen angebracht sein.
  • Spiegel und Handläufe: Ein Spiegel gegenüber der Fahrkorbtür erleichtert Rollstuhlfahrern das Rückwärtsausfahren. Zudem sollen Handläufe in einer Höhe von etwa 90 cm angebracht sein.
  • Akustische Signale und Sprachansagen: Diese dienen sehbehinderten Personen als Orientierungshilfe und informieren über die Zielhaltestelle sowie das Öffnen oder Schließen der Türen.

2. DIN 18040-1: Diese Norm ergänzt die DIN EN 81-70 und bezieht sich auf die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden. Zu den spezifischen Anforderungen gehören unter anderem:

  • Bewegungsflächen vor Aufzügen: Eine Mindestfläche von 150 x 150 cm vor den Aufzugstüren, um einen reibungslosen Zugang zu ermöglichen. Bei abwärtsführenden Treppen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 300 cm erforderlich.
  • Zwei-Sinne-Prinzip: Bedienelemente sowie Notrufsysteme müssen sowohl visuell als auch taktil oder akustisch erfassbar sein.

Durch die Umsetzung dieser Normen wird sichergestellt, dass der Aufzug barrierefrei und inklusiv gestaltet ist. Diese Anforderungen berücksichtigen die verschiedenen Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Lösungsansätze für einen behindertengerechten Aufzug

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Aufzug behindertengerecht zu gestalten oder nachzurüsten, abhängig von den baulichen Gegebenheiten und den spezifischen Bedürfnissen der Nutzer.

1. Integration alternativer Aufzugslösungen:

  • Homelift: Diese Aufzüge sind platzsparend und können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich installiert werden. Sie benötigen keinen separaten Aufzugsschacht, da sie selbsttragend sind, und eignen sich ideal für Rollstuhlfahrer sowie für Lasten bis zu 420 kg.
  • Plattformlift: Plattformlifte werden entlang von Treppen geführt und bieten ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer. Sie eignen sich auch für leichte Lasten und sind in witterungsbeständiger Ausführung für den Außenbereich erhältlich.
  • Hublift: Hublifte, oft auch als Hebebühnen bezeichnet, sind für Höhenunterschiede bis zu 2,99 Meter geeignet und werden häufig im Außenbereich oder in Gewerbebauten genutzt. Sie transportieren Personen und Lasten auf einer Plattform.
  • Treppenlift: Diese Lifte sind eine kostengünstigere Lösung für Personen mit leichten Gehbehinderungen, die eigenständig sitzen und aufstehen können. Treppenlifte sind jedoch für Rollstuhlfahrer ungeeignet.

2. Nachrüsten bestehender Aufzüge:

  • Anpassung der Bedienelemente: Tauschen Sie die Bedienelemente gegen taktile und kontrastierende Tasten mit Braille-Beschriftung aus und positionieren Sie sie in einer Höhe von 90 bis 120 cm im Fahrkorb und 90 bis 110 cm an den Haltestellen.
  • Geräumiger Fahrkorb: Der Fahrkorb sollte mindestens 110 cm breit und 140 cm tief sein, um ausreichend Platz für einen Rollstuhl und eine Begleitperson zu bieten.
  • Handläufe und Spiegel: Handläufe bieten zusätzlichen Halt, und Spiegel erleichtern Rollstuhlfahrern das Rückwärtsfahren.
  • Sprachansagen und visuelle Signale: Diese Funktionen unterstützen sehbehinderte Personen bei der sicheren Nutzung des Aufzugs.

3. Berücksichtigung spezieller Anforderungen:

  • Sehbeeinträchtigte Personen: Integrieren Sie Sprachansagen und taktile Markierungen, um die Orientierung zu erleichtern. Bodenmarkierungen können den Weg zum Aufzug weisen.
  • Hörgeschädigte Personen: Sorgen Sie für visuelle Hinweise und Vibrationssignale, um den Aufzug zu rufen und Notrufe zu tätigen.

Bewegungsflächen vor dem Aufzug

Um die Nutzung für Rollstuhlfahrer und andere Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten, ist eine freie Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm vor den Aufzugstüren notwendig. Diese Fläche ermöglicht das Wenden eines Rollstuhls und gewährleistet einen reibungslosen Zugang. Begrenzende Bauelemente, wie Wände oder Vitrinen, dürfen diesen Raum nicht einschränken.

Diese Bewegungsfläche kann sich mit anderen Verkehrsflächen überlagern, sofern ein wartender Rollstuhlfahrer problemlos passiert werden kann. Eine zusätzliche Durchgangsbreite von 90 cm ist hier hilfreich.

Bei der Anordnung von abwärtsführenden Treppen ist Vorsicht geboten. Ein Mindestabstand von 300 cm zwischen der Aufzugstür und gegenüberliegenden Treppen muss eingehalten werden, um ein sicheres und ungehindertes Bewegen zu ermöglichen. Bei seitlich angeordneten Treppen beträgt der erforderliche Abstand mindestens 60 cm.

Zusätzliche Hinweise für die barrierefreie Gestaltung

  • Türschwellen und Rampen: Achten Sie auf möglichst niedrige oder idealerweise keine Türschwellen. Nutzen Sie Rampen, um Höhenunterschiede zu überwinden.
  • Automatische Türen: Diese sollten automatisch öffnen und schließen, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zu erleichtern.
  • Bewegungsflächen vor und hinter den Türen: Planen Sie ausreichend Platz hinter den Türen ein, um es Rollstuhlfahrern zu ermöglichen, sicher ein- und auszusteigen.
  • Hinweisschilder und Markierungen: Nutzen Sie deutliche und kontrastreiche Hinweisschilder und Markierungen. Druckknöpfe und Anzeigen sollten klar gekennzeichnet und leicht erkennbar sein.
  • Sitze und Handläufe: Installieren Sie Klappsitze für Menschen, die Schwierigkeiten haben, lange zu stehen, sowie Handläufe für zusätzlichen Halt.
  • Bodenbeläge: Verwenden Sie rutschfeste Bodenbeläge, die sich farblich vom Hintergrund abheben.
  • Notbeleuchtung: Zusätzliche Notbeleuchtung im und um den Aufzug erhöht die Sicherheit bei einem Stromausfall.
  • Anpassbarer Fahrkorb: Ein flexibler und anpassbarer Fahrkorb kann auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer eingehen. Tableaus auf verschiedenen Höhen tragen dazu bei, dass alle Nutzer den Aufzug bedienen können.

Mit diesen Maßnahmen gestalten Sie Ihren Aufzug barrierefrei und sorgen dafür, dass er von allen Menschen sicher und komfortabel genutzt werden kann. Bei Bedarf können Sie sich individuell beraten lassen, um die besten Lösungen für Ihr Gebäude zu finden.

Artikelbild: TommL/iStockphoto

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