Landesbauämter
Leider sind die Bauvorschriften in Deutschland nicht einheitlich geregelt, im Gegenteil kann in einzelnen Bereichen, wie dem Bau einer Außentreppe, die gesetzliche Lage komplett anders geregelt sein, je nachdem, wo man wohnt. Bei einer Treppe, die mehr als drei Stufen hat, sollten Sie also immer zunächst die rechtliche Lage bei Ihrem zuständigen Bauamt erfragen.
Moderne junge Baugebiete
Der Bebauungsplan für neu ausgeschriebene Baugebiete ist oft extrem eng gefasst. Mit diesem müssen Sie sich eventuell zusätzlich zu einer Baugenehmigung noch auseinandersetzen. Somit kann es passieren, dass Ihre Treppe zwar grundsätzlich vom Bauamt genehmigt werden könnte, aber dennoch nicht gebaut werden darf.
Nachbarn
Ob eine Baugenehmigung für Ihre Treppe erforderlich ist oder nicht, in jedem Fall müssen Sie die Abstände zur Grenzbebauung einhalten. Erschwerend für eine Baugenehmigung könnte es zum Beispiel sein, wenn Sie durch die neue Treppe in der Lage wären, beim Nachbarn in die oberen Fenster zu schauen.
Bauen Sie eine derartige Treppe nie schwarz ohne Nachfrage beim Bauamt. Leider kann man sich selbst oft gar nicht vorstellen, dass es doch immer noch Nachbarn gibt, die nur genau darauf warten.
Wichtige Fakten sammeln
Diese Fakten sollten Sie zusammentragen, bevor Sie bei Ihrem Bauamt anfragen, ob die betreffende Treppe eine Genehmigung benötigt.
- Baumaterial
- Lageplan auf dem Grundstück
- Abstand zum Nachbargrundstück
- Höhe der Treppe
- weitere Maße der Treppe
- werden Rechte von Nachbarn beeinträchtigt