Mit diesen Methoden bekommen Sie Ihr Kellerabteil blickdicht
Viele Mieter fragen sich vielleicht zunächst, ob es überhaupt erlaubt ist, den eigenen Kellerverschlag gegen Blicke von außen zu sichern. Hier lautet die Antwort: Ja, das ist ohne Weiteres erlaubt. Der Vermieter darf sich hierüber nicht beschweren. Meist ist es sogar sinnvoll, die Latten des Holzabteils blickdicht zu machen. Dazu eignen sich:
- Abhängen mit Tüchern,
- Bekleben mit Papier oder Tapete,
- Abhängen mit blickdichten Platten aus Holz oder ähnlichem,
- Schließen der Lücken mit weiteren Holzlatten.
Zwar darf der Vermieter Ihnen das Abhängen des Kellers nicht verbieten, wohl aber kann er verlangen, dass der Keller nach dem Auszug wieder in seinen Ursprungszustand versetzt wird. Eigene Konstruktionen aus Holz oder ähnlichem können daher problematisch sein, da diese unter Umständen nicht ohne Schäden zurückgebaut werden können. Besser sind Stoff oder Papier. Diese sollten rückstandslos entfernt werden können. In Sachen Einbruchsschutz kommen die Diebe meistens ohnehin über das Schloss, Holzkonstruktionen bieten daher nur einen begrenzten zusätzlichen Schutz.
Warum sollte ich den Keller überhaupt blickdicht machen?
Vielleicht fragen Sie sich, warum Sie sich überhaupt die Arbeit machen sollten, den Keller blickdicht zu machen. Sicherlich ist das nicht in jedem Fall nötig. Es geht hier zum einen um Privatsphäre: Vielleicht möchten Sie nicht, dass der Nachbar sieht, was Sie im Keller lagern. Auch den Vermieter geht nur an, dass Sie nicht verbotene Gegenstände wie beispielsweise Benzin im Keller lagern.
Viel wichtiger ist aber tatsächlich der Einbruchsschutz. Denn Einbrecher wissen, dass sie im Keller meist leichtes Spiel haben. Je weniger sie sehen können, was in Ihrem Keller steht, desto eher werden sie Abstand davon nehmen, dort einzubrechen. Zudem zahlt die Hausratversicherung im Falle eines Kellereinbruchs meist nur, wenn die gestohlenen Gegenstände ausreichend gegen Zugriff geschützt wurden. Dazu zählt, dass diese nicht von außen erkennbar sind. Für im Keller gelagerte Wertgegenstände haftet die Versicherung aber auch dann nicht!