Wie lässt sich die Baugrube abdecken und absichern?
Beim Abdecken und Absichern der Baugrube werden die Baugrubenwand und die Baugrubensohle gegen Regen geschützt und die Öffnung markiert beziehungsweise verschlossen. Je nach Tiefe der Baugrube können neben der Baufolie als Abdeckung auch zusätzliche Stützen erforderlich werden. An den Rändern neben der Baugrube aufgeschütteter Aushub reicht als Sicherung nicht aus. Ein Bauzaun muss die Baustelle vor unbefugtem Betreten schützen. Bei normalen Baugruben rund um das Einfamilienhaus genügen starke Folien zur Abdeckung der Böschungen.
Wie schützt das Abdecken der Baugrube vor Regen?
Von zentraler Bedeutung bei der Abdeckung und dem Schutz vor Regen ist die Wasserableitung. Eine fachgerecht angebrachte Folie oder Plane leitet das Wasser zu einem geplanten und gewünschten Ablaufort. Dabei sind auch Starkregenereignisse und gegebenenfalls Schmelzwasser zu berücksichtigen. Falsch verlegte Folien setzen die Baugrubensohle unter Wasser. Eine Entwässerungsrinne oder ein Drainagerohr unter der Folie muss entsprechend den örtlichen Gegebenheiten vorgesehen werden. Die Abflussrichtung muss auch in horizontaler Ausrichtung geneigt sein, da sonst der Effekt „Ablauf rechts, Wasseransammlung links“ auftritt.
Ist das Abdecken der Baugrube vorgeschrieben?
Zur Vereinheitlichung der Sicherungsstandards von Baugruben hat die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft (BG) einen Ausführungsplan erstellt. Darin sind auch die Vorgaben der DIN 4124 zu Böschungen, Arbeitsraumbreiten und Verbau enthalten. Wird Wasser aus der Baugrube abgeleitet, muss die Kreisverwaltungsbehörde und gegebenenfalls die Untere Wasserbehörde zustimmen. Bei überschaubaren Wassermengen ist eine offene Wasserhaltung ausreichend. Die Abdeckung ist Teil der Gesamtbaugrubensicherung und muss unter Umständen abgenommen und genehmigt werden.
Wie lässt sich eine Baugrube konstruktiv abdecken?
Alternativen zu Folie und Plane werden bei stärkerem Wasseranfall und größeren Baugruben erforderlich. Der so genannte Verbau ist eine Abdeckung aus Holzlatten. Bei der Baugrubenvernagelung werden bewehrte Betonstreifen mit langen Spezialnägeln an der Baugrubenböschung befestigt. Die Länge der Nägel beträgt etwa zwei Drittel der Grubentiefe. Eine Zwischenlösung sind Bewehrungsmatten, die mit Beton hinterfüllt werden. Zur Befestigung dienen U-förmige Stahlbügel.