Gefahren bei einer Baugrube
Die Gefahr besteht hier nicht nur allein darin, dass Personen in die Grube stürzen könnten. Sie müssen daneben auch noch mit vielen weiteren Gefahren rechnen:
- wenn ein Graben nicht abgelöscht ist, können die Grabenwände einstürzen und jemanden verschütten
- angrenzende Gebäude können durch Abrutschen der Grabenwand schwer beschädigt werden
- es kann zu Beschädigungen von Erdleitungen kommen
- durch starken Regen, langdauernde Trockenheit oder Erdbewegungen kann es zu Einstürzen kommen
Alle Faktoren, die zur Instabilität der Grabenwände beitragen können, müssen im Vorfeld genau untersucht und gegebenenfalls beachtet werden. Achten Sie zusätzlich auch auf:
- Grundwasserabsenkungen
- Schichtenwasser
- Erschütterungen durch nahegelegenen Verkehr
Sicherungsmaßnahmen
Abböschen
Die wichtigste Sicherungsmaßnahme ist das Abböschen. Es dient dazu, einen Einsturz der Grubenwände sicher zu verhindern. Für die Abböschung sind bestimmte Mindestmaße einzuhalten, die in der DIN 4124 festgelegt sind.
Grubenränder
Grubenränder müssen immer auf eine Breite von mindestens 60 cm frei bleiben. In der Fachsprache wird dieser Rand „Schutzstreifen“ genannt. Er darf weder von Aushubmaterial bedeckt noch mit Hindernissen oder Geräten zugestellt werden.
Zugangswege
Ist eine Baugrube mehr als 1,25 m tief, muss ein geeigneter Zugang (etwa eine Treppe) angelegt werden. Diese Zugangswege müssen ebenfalls bestimmten Maßvorgaben entsprechen. Da es hier um die Sicherheit aller in der Baugrube arbeitenden Personen geht, sollte man diesen Punkt sehr ernst nehmen.
Standsicherheitsnachweis
Bei Böschungen, die mehr als 5 m hoch sind, ist auch zusätzlich ein Standsicherheitsnachweise nach DIN 4124 zu erbringen. Das gilt auch dann, wenn schwere Fahrzeuge mit mehr als 12 t Gewicht an die Baugrube heranfahren (näher als 1 Meter). Daneben gibt es noch einige weitere Fälle, in denen Ein Nachweis der Standsicherheit erforderlich ist. Die DIN 4124 gibt hier vor, wann das der Fall ist. Ein solcher Nachweis muss von einer fachlich geeigneten Person erbracht werden.