Was muss man bei eingeklebtem Baustahl beachten?
Wer Bauteile mit nachträglichen Bewehrungen an bestehende Bauteile anschließen will, muss darauf achten, möglichst biegesteife Verbindungen nach DIN EN 1992-1-1 Herstellen. Dazu werden gerade Baustähle verwendet. Diese Art der Verbindung wird auch als Übergreifungsstoß bezeichnet.
Nach TR 069 sind seit 2019 auch nachträgliche Bewehrungen möglich, die nicht als Übergreifungsstoß ausgeführt werden. Allerdings sind dafür Injektionsmörtelsysteme notwendig, die eine europäisch technische Bewertung auf Basis von EAD 332402-00-0601 besitzen.
Grundsätzlich sollten Sie daher beim Einkleben von Baustahl in Beton einen Fachbetrieb beauftragen!