Brauche ich eine Genehmigung für Trinkwasser aus dem Brunnen?
In den meisten Bundesländern ist es notwendig, einen Brunnen bei der Errichtung oder bei der Wiederinbetriebnahme bei der örtlichen Wasserbehörde anzumelden. Soll der Brunnen nicht nur als Gartenbewässerung und als Nutzwasserquelle, sondern auch für Trinkwasser verwendet werden, müssen Sie ihn zusätzlich bei der Gesundheitsbehörde anmelden.
Das ist mit regelmäßigen Wasserkontrollen verbunden, die in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind. Als Brunnenbetreiber sind Sie für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich, sodass Verunreinigungen schnell gefunden und behoben werden müssen.
Welche Keime und Schadstoffe können im Brunnenwasser sein?
Selbst dann, wenn das Brunnenwasser weder unangenehm riecht noch sichtbar trüb oder verfärbt ist, können sich Keime, Bakterien, Verunreinigungen und Schadstoffe darin finden. Diese werden entweder durch das Grundwasser bzw. die Bodenschicht eingespült oder über verstopfte btw. korrodierte Rohre verursacht (man denke an Rost in den Leitungen).
Daher muss Brunnenwasser regelmäßig auf Krankheitserreger (wie beispielsweise escherichia coli), Nitrat, Nitrit, Eisen und Mangan sowie Schwermetall mikrobiologisch untersucht werden – ansonsten können die Schadstoffe krank machen.
Kann Grundwasser zu Trinkwasser aufbereitet werden?
Ist die Wasserqualität in Ihrem Brunnen nicht hoch genug, um diesen als Trinkwasserquelle zu nutzen, können verschiedene Aufbereitungssysteme installiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Aktivkohlefilter, Sedimentfilter oder ein komplettes Desinfektionssystem.
Eisenhaltiges Brunnenwasser kann hingegen mit Sauerstoff oxidiert oder mit einem speziellen Eisenfilter ausgestattet werden. Wichtig ist, dass die Filterung immer an die vorliegende Problematik angepasst wird, sodass das Wasser gezielt gereinigt und aufbereitet werden kann.