Einfahrtshöhe
Die Einfahrtshöhe in einen Carport muss auf jeden Fall schon im Vorfeld sorgfältig geplant werden. Dafür gibt es einige Richtmaße, die gewöhnlich verwendet werden:
mindestens | bis ca. | |
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Kleinwagen | 2,10 m hoch | 2,40 m hoch |
Mittelklassewagen | 2,10 m hoch | 2,40 m hoch |
Oberklasse und SUV | 2,30 m hoch | 2,50 m hoch |
große SUV, Kleintransporter | 2,40 m hoch | 2,70 m hoch |
In der Regel wählt man die Einfahrtshöhe nach den vorhandenen Fahrzeugen aus.
Einfahrtshöhe bei Wohnmobilen
Bei Wohnmobilen, insbesondere wenn sie mit Dachbox abgestellt werden sollen, reichen diese Höhen nicht aus. Gängige Wohnmobile benötigen heute eine Einfahrtshöhe von in der Regel 3,40 m bis 3,70 m. Wenn man die Anschaffung eines Wohnmobils plant, sollte man schon beim Bau des (Doppel-)Carports auch diese Ausmaße möglichst mit berücksichtigen.
Nachträgliches Anheben
Ein nachträgliches Anheben kann immer dann stattfinden, wenn gewährleistet ist, dass die Tragfähigkeit und Statik trotz größerer Höhe immer noch gegeben ist. Mit welchen Umbauten das Anheben verbunden ist, hängt klarerweise von der Bauweise des Carports (gemauert, aus Holz, etc.) ab. Auch die geforderte zusätzliche Höhe spielt für die eingesetzte Technik beim Anheben eine Rolle.
Baugenehmigung für das Anheben
Wurde beim Bau des Carports eine Baugenehmigung beantragt, so muss man in jedem Fall mit dem zuständigen Bauamt vor der Erhöhung Rücksprache halten. Auch wenn keine Baugenehmigung nötig war, ist eine kurze Rücksprache sinnvoll.
Landesbauordnungen und kommunale Vorschriften
Neben den allgemeinen Bestimmungen der jeweils geltenden Landesbauordnungen könnten im Einzelfall auch lediglich bestimmte kommunale Vorschriften (Bebauungsplan) verletzt werden, wenn der Carport eine gewisse Höhe überschreitet Die Nachbarn müssen überdies in beiden Fällen mit der Erhöhung einverstanden sein – ohne Zustimmung der Nachbarn ist eine Erhöhung nicht möglich.