Rechtliche Aspekte des Vorhabens
Wenn Sie eine bestehende Garage erhöhen lassen möchten, spielen vor allem rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Relevant sind dabei vor allem die folgenden Aspekte:
- ob die Erhöhung eine erneute Baugenehmigung erfordert,
- ob das Dach sich auf den Abstand zu den Nachbarhäusern auswirkt,
- ob das Dach an dieser Stelle überhaupt erhöht werden kann.
Zwar soll das Dach meist nur einige Zentimeter erhöht werden, um Platz für das neue Auto oder einen zusätzlichen Stauraum an der Decke zu schaffen. Allerdings kann sich dieser Umbau auf die rechtliche Situation auswirken. Klären Sie daher vorab genau, ob das Unterfangen so tatsächlich umsetzbar ist. Keinesfalls sollten Sie auf eigene Faust bauen. Dann droht im schlimmsten Fall die Anordnung zum Rückbau.
Hierbei geht es vor allem um die Frage, ob die Garage mit einem höheren Dach an dieser Stelle so überhaupt genehmigungsfähig ist. Denn für Garagen gelten, wie für Gartenhäuser, Sonderregelungen bezüglich des Mindestabstands zu anderen Häusern: Unterhalb einer gewissen Höhe dürfen sie auch an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Wird das Dach erhöht, kann es sein, dass diese Regel nicht mehr greift. Dann müsste die Garage theoretisch umgesetzt werden. Ist dies der Fall, hilft meist nur ein Neubau an anderer Stelle.
Wie lässt sich die Erhöhung baulich umsetzen?
Baulich lässt sich die Erhöhung bei gemauerten oder aus Holz gefertigten Garagen grundsätzlich gut umsetzen. Sie sollten damit aber einen entsprechenden Fachbetrieb beauftragen. Dieser wird das Dach abnehmen, die Wände verlängern und das Dach wieder sicher aufsetzen. Handelt es sich um eine Fertiggarage oder gar eine Konstruktion aus Metall, ist die Erhöhung baulich meist nicht nur unmöglich, sondern auch nicht wirtschaftlich.