Wann ist eine Baugenehmigung für die Garage nötig?
Für viele Bauten im Privatbereich sind bekanntlich Baugenehmigungen erforderlich. Wann genau, entscheidet sich allerdings häufig an den besonderen Eigenschaften des geplanten Bauprojekts und des Standorts. Außerdem gilt: Bauordnungen und die darin festgeschriebenen Baugenehmigungspflichten sind Landessache. Sie müssen sich also immer für Ihren speziellen Fall bei Ihrem zuständigen Bauamt informieren.
Im Allgemeinen sind für die Frage, ob ein Garagenbau eine Baugenehmigung braucht oder nicht, folgende Faktoren ausschlaggebend:
- Grundfläche der Garage
- Höhe der Seitenwände
- Abstand zu Nachbargrundstücken
Grundfläche
Die Grundfläche ist der erste wesentliche Wert, der über Baugenehmigung oder Genehmigungsfreiheit entscheidet. Wie gesagt hängt aber vom jeweiligen Bundesland ab, wann eine Garage genehmigungsfrei ist.
Über die landesspezifischen Bauordnungen hinweg bewegen sich die genehmigungsfreien Maximalflächen aber zwischen 20 und 50 Quadratmetern. Das knauserigste Bundesland ist hierbei Schleswig-Holstein mit 20 Quadratmetern, 30 Quadratmeter sind in vielen Bundesländern wie etwa NRW, Niedersachsen, Berlin oder Baden-Württemberg erlaubt. Besonders großzügig sind die Bundesländer Brandenburg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Rheinland-Pfalz mit 50 Quadratmetern.
Höhe der Seitenwände
Die Höhe der Seitenwände ist die zweite wichtige Kenngröße, die über eventuelle Baugenehmigungsfreiheit entscheidet. Auch hier gibt es wieder je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben, allerdings keine so große Schwankungen wie bei der Grundfläche. Die genehmigungsfreien Höhen liegen nur zwischen 3 und 3,20 Metern.
Abstand zu Nachbargrundstücken
Auch der nötige Abstand zu Nachbargrundstücken ist natürlich in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In der Regel ist es erlaubt, die Garage direkt an der Grundstücksgrenze zu errichten, sofern sie nicht zu groß ist. In diesem Punkt muss die Baubehörde sehr individuell entscheiden.
Sonderfall: Bewohnte Garage
Im Normalfall fällt eine Garage ja unter die nicht bewohnten Gebäude, was grundsätzlich schon einmal gute Voraussetzungen für eine mögliche Genehmigungsfreiheit sind. Wenn Sie allerdings zum Beispiel einen Teil der Garage bewohnbar machen oder eine bewohnbare Etage auf ihr Dach setzen wollen, ist eine Baugenehmigung immer Pflicht – unabhängig von Garagengröße und Nachbarschaftsgrundstücksabständen.
Ob genehmigungsfrei oder nicht: Auflagen gelten immer
Auch wenn Ihre geplante Garage von ihrer Größe und dem Standort her keine Baugenehmigung braucht, müssen Sie beim Bauen die bauamtsspezifischen Auflagen der jeweiligen Garagenverordnung erfüllen – diese Auflagen betreffen neben der Konstruktion selbst auch die Gründung, den Standort und die Zufahrt.
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann das Bauwerk quasi nicht als Garage gelten und es wären wieder andere Genehmigungsfragen zu diskutieren. Halten Sie sich also nicht nur an die Vorgaben in puncto Baugenehmigung, sondern auch an die der lokalen Garagenverordnung – ansonsten können hohe Bußgelder auf Sie zukommen.