Gründe für eine Erhöhung des Garagendachs
Viele alte Garagen wurden vor Jahrzehnten so dimensioniert, dass Automodelle wie ein VW Käfer oder ein Trabant darin sicher abgestellt werden konnten. Seither sind die meisten Automodelle in ihren Dimensionen aber stark gewachsen. Insbesondere der Trend zum SUV sorgt durch die deutlich höhere Fahrzeughöhe dafür, dass alte Garagen oft nicht mehr genügend Platz bieten. Moderne Garagen sollen in der Regel auch einen gewissen Komfort wie beispielsweise elektrische Garagentorantriebe mit Fernsteuerung bieten können. Auch dafür muss zwischen der Garagendecke und dem Fahrzeug noch etwas Abstand veranschlagt werden.
Ein weiterer Grund für eine Erhöhung des Garagendachs kann der Wunsch nach zusätzlichem Lager- bzw. Stauraum sein. Während die Garage selbst an sich unter baurechtlichen Gesichtspunkten nicht als Lagerraum zweckentfremdet werden darf, kann der Platz rund um das Fahrzeug oder über dem Fahrzeug unter gewissen Einschränkungen durchaus zur Lagerung von „Zubehör“ genutzt werden.
Mit einer entsprechenden Raumhöhe können unter der Garagendecke spezielle Ablagesysteme verwirklicht werden. So können Wintersportgeräte, Surfbretter und ähnlich sperrige Dinge unkompliziert aufbewahrt werden. Dabei gilt es aber zu beachten, dass von den gelagerten Dingen in Verbindung mit dem Fahrzeug und gelagerten Kraftstoffen keine Feuergefahr ausgehen sollte. Die entsprechenden Regelungen hierzu finden sich in den jeweiligen Brandschutzvorschriften der verschiedenen Bundesländer.
Wichtige Überlegungen und Planungsschritte
Bevor Sie mit ihren Umbauwünschen ans Werk gehen, sollten Sie zunächst einmal die wichtigsten rechtlichen und baulichen Fragen klären:
- Ist das Vorhaben genehmigungspflichtig?
- Sind die Umbauwünsche baurechtlich zulässig?
- Wurden die Baumaßnahmen mit einem Statiker abgeklärt?
- Welche Auswirkungen hat die Dacherhöhung auf Nachbargrundstücke?
- Mit welchem Material und welcher Dachform soll das Dach erhöht werden?
Bei Fertiggaragen aus Beton trägt auch die Dachkonstruktion zur Stabilität des gesamten Baukörpers bei. Ohne Konsultation eines Statikers darf daher das Dach nicht einfach entfernt werden, da es sonst zu Problemen mit der Baustatik kommen könnte. In den verschiedenen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, ob und wie Bauvorhaben rund um die Errichtung oder den Umbau von Garagen angezeigt oder auch genehmigt werden müssen.
Oft schreibt die Rechtslage aufgrund der als Grenzbebauung gesetzten Garagenmauern eine maximale Wandhöhe von 3 m vor. Dies kann den Ausschlag geben, um statt einem Pultdach ein Satteldach oder ein Walmdach zu errichten. Allerdings muss das Gewicht einer solchen Dachkonstruktion natürlich auch in die Überlegungen zur Gebäudestatik mit einfließen.
Mögliche weitere Vorteile durch einen Umbau
Die Erhöhung eines Garagendachs kann unter Umständen Raum für zusätzliche Vorteile bieten: So kann der Rauminhalt unter einem zusätzlich aufgesetzten Sattel- oder Pultdach mitunter als von außen zugänglicher Lagerraum genutzt werden.
Da eine zusätzlich aufgesetzte Dachkonstruktion die Garage besser als ein Flachdach vor der Witterung schützt, können allzu starke Temperaturschwankungen im Inneren der Garage verhindert werden.
Nicht zuletzt könnte die geneigte Dachkonstruktion eines Pult- oder Satteldachs bei entsprechender Ausrichtung auch als Standort für eine Solaranlage dienen – für die Erzeugung von Warmwasser oder Strom mittels Photovoltaik.