Mittlere Wandhöhe ist ausschlaggebend
Ein Satteldach mit Giebeln darf auf einer Garage aufgesetzt werden, wenn der örtliche Bebauungsplan und eine eventuell existierende Garagenverordnung nicht dagegen sprechen. Sowohl für ein Satteldach als auch für ein Walmdach auf einer Garage als Grenzbebauung gelten allerdings maximale Höhen.
Wird ein Sattel- oder Walmdach aufgesetzt, wird als Messwert für die Garagenhöhe die sogenannte mittlere Wandhöhe angewendet. Dieser Wert wird durch das Addieren des höchsten und des niedrigsten Punkts des Daches (Giebelspitze und Traufkante) errechnet, der dann durch zwei geteilt wird. In allen Bundesländern außer Rheinland-Pfalz (3,20 Meter) und Schleswig-Holstein (2,75 Meter) beträgt die zulässige Höhe der mittleren Wandhöhe drei Meter.
An Wasserablauf denken
Wird ein Satteldach auf die Garage aufgesetzt. muss der Regenablauf geplant werden. Es ist nicht gestattet, den Niederschlag einfach auf das Nachbargrundstück laufen zu lassen. Außerdem sollte eine Lösung gefunden werden, eine Regenrinne anzubringen, die keinen Überbau zum Nachgrundstück bildet.
In den meisten Fällen wird ein Kulanz von bis zu 15 Zentimeter geduldet. Idealerweise lässt sich der Garageneigentümer vom Nachbarn eine schriftliche Einverständniserklärung geben. Als gängige Dachneigungen werden 15 und dreißig Grad gewählt. Bei einer Neigung von 15 Prozent ist das Dach so flach, dass die mittlere Wandhöhe die Höhe eines Flachdaches nur geringfügig überschreitet und so das Garagentor auch für größere Fahrzeuge hoch genug sein kann.
Eventuelle zusätzliche Regelungen
Es sollte vor dem Aufsetzen des Satteldachs auf die Garage geprüft werden, ob sich dadurch die Rechtslage der Garage ändert. In manchen Kommunen und Städten muss ein Standsicherheitsnachweis beigebracht werden, auch wenn der Bau genehmigungs- und verfahrensfrei möglich ist.