DW-Va Schornstein und Zulassungsbescheid
Handelt es sich bei dem Edelstahlschornstein um einen freien Metallschlot, wird bei der Montage ein doppelwandiges Schlotrohr verwendet. Für diese in der Fachterminologie DW-Va-Schornstein genannten Konstruktionen sind einige Mindestabstände für alle Bauformen vorgeschrieben. Spezifische bauliche Situationen und Gegebenheiten können jederzeit zu erweiterten gesetzlichen Vorgaben führen, die dem zuständigen Schornsteinfeger bekannt sind.
Ein Edelstahlschornstein kann auf einem Bodensockel oder in reiner Wandmontage befestigt und geführt werden. Als erste zentrale Anforderung an den Abstand ist die Distanz zur Montagewand ausschlaggebend. Sie ist gesetzlich auf mindestens zehn Zentimeter festgelegt. Besteht die Wand oder der Dachgiebel aus brennbaren Materialien wie Holz, können erweiterte Abstandsregeln gelten. Dies muss der Hersteller des Schornsteins in einem Zulassungsbescheid ausführen.
Fenster, Türen und Wanddurchführungen
Der geringstmögliche Abstand des Metallschlots zu Fenster- und Türöffnungen beträgt zwanzig Zentimeter in jede Richtung. Hier sind zusätzliche feuerpolizeiliche Vorschriften zu beachten, die größere Abstände vorschreiben können. Für Wanddurchführungen gilt bei Abgastemperaturen bis zu 400 Grad Celsius ein Abstand von vierzig Zentimetern zur Wand. Bei fachgerechten Dämmungen zwischen Wand und Metallkörper bzw. Edelstahlrohr von mindestens zwei Zentimetern Stärke verringert sich der vorgeschriebene Abstand auf zehn Zentimeter.
Abstände im Dachaufbau
Für das Oberteil des Edelstahlschornsteins gelten folgende Mindestabstände in jeder baulichen Vorgabe:
- 1,5 Meter seitlicher Abstand zu Fensteröffnungen
- 1,5 Meter seitlicher Abstand zu Gauben
- 1,5 Meter seitlicher Abstand zu Dachterrassen oder Balkonen
- 1 Meter vertikaler Abstand nach oben über Dachöffnungen
- 1 Meter Abstand zwischen Mündungsöffnung und Dachdeckungsdiagonale
- 40 Zentimeter zwischen Mündungsöffnung und Dachfirst
Der höchstmögliche Abstand zwischen der letzten Wandbefestigung und der Schornsteinmündung ist vom Durchmesser des Schlots abhängig. Bei einem Durchmesser von bis zu vierzig Zentimetern sind drei Meter Abstand vorgeschrieben, bei darüber hinausgehenden Durchmessern 2,50 Meter.