Gesetzliche Vorgaben für Elektrogeräte
Alle Geräte, die mit Strom betrieben wurden, werden nach Ende ihrer Gebrauchsdauer vom Gesetz als Elektroschrott bezeichnet. Die Art der Stromquelle (auch Batterien oder Solarbetrieb) ist dabei unabhängig. Damit ist jeder gebrauchte Elektroherd Elektroschrott.
Rücknahmeverpflichtung von Händlern und Herstellern
Seit einer Gesetzesänderung sind nunmehr auch größere Händler (mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) dazu verpflichtet, Altgeräte von den Kunden zurückzunehmen. Das gilt allerdings nicht für solche Geräte, bei denen eine einzelne Kante länger als 25 cm ist. Dann kann der Händler die Rücknahme verweigern, wenn ein Kunde nicht ein gleichwertiges Neugerät beim Händler kauft.
Immerhin bietet das allerdings eine Möglichkeit, die Altgeräte loszuwerden. Wenn man den neuen Elektroherd oder einen anderen Herd beim Händler kauft, muss dieser auch die Altgeräte annehmen. In den meisten Fällen werden die Geräte bei einer Lieferung des neuen Geräts auch gleich mitgenommen, so erspart man sich den Transportweg.
Entsorgung ohne Neukauf
Wenn man seinen alten Herd los werden möchte, ohne einen neuen zu kaufen, bleibt nur der Transport zum Recyclinghof. Eine Entsorgung über den Sperrmüll ist überall in Deutschland zulässig. Einzelne Kommunen haben hier teilweise Gebühren oder besondere Vorschriften für die Entsorgung des Sperrmülls (Voranmeldung, bestimmte Vorschriften zum Abstellen, Nutzung nur einmal jährlich möglich).
Wer sich die Mühe des Transports zum Wertstoffhof ersparen möchte oder kein passendes Fahrzeug hat, dem bieten sich auch noch folgende Möglichkeiten:
- Schrotthändler auf ihren Touren (entsorgen kostenlos)
- eine Abholung mit dem Wertstoffhof vereinbaren
- ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragen