Giftiges Quecksilber
Neben einigen anderen giftigen Stoffen enthalten Energiesparlampen unter anderem auch giftiges Quecksilber. Dieser Stoff ist stark gesundheitsgefährdend, deshalb muss man beim Herunterfallen einer Energiesparlampe entsprechend Umsicht und Vorsicht walten lassen.
Zerbrochene Lampe in ausgeschaltetem Zustand
Ist die Lampe ausgeschaltet, wenn sie herunterfällt und zerbricht, ist das Gefahrenpotenzial etwas geringer.
Quecksilber kann aber durchaus auch über die Haut aufgenommen werden, beim Entsorgen der Reste ist daher entsprechende Vorsicht angebracht. Tragen Sie auf jeden Fall Gummihandschuhe und beachten Sie noch weitere Vorsichtsmaßnahmen:
- am besten aus Plastiktüten „Überzieher“ für die Schuhe herstellen
- den Raum vorsichtshalber lüften
- zum Auffegen keinen Besen verwenden, sondern besser ein Stück alte Pappe, die man dann mit wegwirft
- keinen Staubsauger verwenden
Alle Teile der zerbrochenen Energiesparlampe sollten Sie wegen der möglichen Quecksilberbelastung möglichst in einem luftdichten Gefäß lagern. Entsorgen können Sie zerbrochene Energiesparlampen nur in Wertstoffhöfen und an entsprechenden Sammelstellen.
Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten und wird auch streng bestraft (Umweltgefahr, wenn Quecksilber auf Deponien gelangt und dort Erdreich und Grundwasser verseucht). Die Strafen sind drakonisch: schon für eine einzelne Energiesparlampe im Hausmüll müssen Sie mit bis zu 400 EUR Bußgeld rechnen, bei mehr als einer Lampe können es bis zu 1.000 EUR werden.
Zerbrochene Lampe im eingeschalteten Zustand
Hier besteht hohe Gefahr! Quecksilberdämpfe von metallischem Quecksilber sind nicht nur hoch giftig, sie dringen auch sehr schnell in den Körper ein und können sich dann an allen Organen anlagern.
Diese Dämpfe entstehen nur, wenn die Lampe beim Zerbrechen (oder Platzen) eingeschaltet war, dann liegt das Quecksilber in der Lampe in gasförmigem Zustand vor und verteilt sich sofort in der Raumluft.
Hier muss der Raum unbedingt mindestens 15 Minuten stark gelüftet und darf dabei nicht betreten werden. So wird die hohe Konzentration in der Raumluft zunächst auf ein weniger gefährliches Maß verringert. Erst dann kann man sich an das Entsorgen der kaputten Lampe machen.