Feuerwiderstandsklasse entscheidend
Der Einbau eines Fensters in einer Brandwand ist also möglich. Doch es reicht nicht aus, ein Fenster der Feuerwiderstandsklasse F30 oder F60 zu verwenden, wie das oft empfohlen wird.
Für die ordnungsgemäße Errichtung einer Brandwand muss das Fenster mindestens der Feuerwiderstandsklasse F F90 genügen. Daher können beispielsweise keine Glasbausteine genutzt werden, denn die halten die Hitze nicht ausreichend ab und Gegenstände auf der anderen Seite der Glaswand würden sich selbst entzünden.
- Feuerwiderstandsklasse F30 – feuerhemmend
- Feuerwiderstandsklasse F60 – hochfeuerhemmend
- Feuerwiderstandsklasse F90 – feuerbeständig
- Feuerwiderstandsklasse F120 – feuerbeständig
Lohnt das Fenster in der Brandwand?
Wenn die Brandwand beziehungsweise das betreffende Fenster dicht an der Grenze zum Nachbargrundstück ist, kann es sogar sein, dass es blickdicht sein muss. Spätestens dann fragt man sich nach dem Nutzen eines derartigen Fensters, vor allem, wenn man die hohen Preise berücksichtigt. Ein Quadratmeter Glas der Klasse F90 kostet um die 2.500 Euro, wobei der Rahmen noch dazu gerechnet werden muss.
Streitpunkt geöffnetes Fenster
In einer Brandschutzwand darf das Fenster der Feuerschutzklasse F90 nicht geöffnet werden. Allerdings gibt es inzwischen Sensoren, die im Notfall das Fenster automatisch schließen. Die Gerichte haben sich damit natürlich schon beschäftigt, da die Nachbarn und Bauämter oft nicht mit derartigen sensorgesteuerten Schließvorrichtungen einverstanden waren.
Das Argument, die Vorrichtung könnte manipuliert werden, nahm das Gericht jedoch nicht auf. Bei ordnungsgemäßem Einbau können diese Schließvorrichtungen auch in einer Brandschutzmauer eingebaut werden.