Welche Gebäudehöhe gehört in welche Gebäudeklasse?
Gebäudeklasse 1
Freistehende Häuser mit bis zu 7 Metern (m) Höhe, maximal 2 Nutzungseinheiten und 400 qm Grundfläche
Gebäudeklasse 2
Sonstige Häuser bis zu 7 m Höhe mit maximal 2 Nutzungseinheiten und 400 qm Grundfläche
Gebäudeklasse 3
Sonstige Häuser mit einer Höhe bis zu 7 m und einer Grundfläche bis zu 400 qm
Gebäudeklasse 4
Sonstige Häuser mit bis zu 13 m Höhe und einer Grundfläche bis zu 400 qm
Gebäudeklasse 5
Alle sonstigen oberirdischen und unterirdischen Gebäude
Wie wird die Gebäudehöhe für die Gebäudeklasse gemessen?
Die Musterbauordnung legt fest, wie die Ermittlung der Gebäudehöhe zu erfolgen hat. Gemessen wird von der mittleren Geländeoberfläche in der Maßeinheit Normalhöhennull (NHN). Dieser Wert wird im Bebauungsplan festgesetzt. Als obere Höhenbegrenzung gilt die Oberkante des Fußbodens des obersten Geschosses. Als Geschossfläche ist die Bruttogrundfläche des Gebäudes ohne Keller anzusetzen. Die Art der baulichen beziehungsweise räumlichen Nutzung spielt bei dieser Festsetzung keine Rolle.
Was gilt außer der Gebäudehöhe für die Fläche der Gebäudeklasse?
In den Gebäudeklassen 1 und 2 bezieht sich die maximale Fläche von 400 Quadratmetern auf die Gesamtfläche, unabhängig davon, ob sie in eine oder zwei Nutzungseinheiten aufgeteilt ist. In der Gebäudeklasse 4 (bis 13 Meter Höhe) ist die Fläche pro Nutzungseinheit festgelegt, was zu einer maximaler Fläche von 800 Quadratmetern führt.
Welche Gebäudehöhe gilt für die Gebäudeklasse 5?
In die Gebäudeklasse 5 fallen unter anderem alle Gebäude bis 13 Meter Höhe (ab 22 Meter Hochhaus), die mehr als 400 Quadratmeter Grundfläche haben. Sonderfälle hinsichtlich der Grundfläche sind Garagen und unterirdische Gebäude. Sie werden unabhängig von der Grundfläche immer der Gebäudeklasse 5 zugeordnet. Die MBO gruppiert in dieser Gebäudeklasse zusätzlich Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung.
Was gilt für die Gebäudehöhen, Gebäudeflächen und Gebäudeklassen?
Es spielt keine Rolle, ob es sich um den Brandschutz für ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein anderes Gebäude handelt. Je höher die Gebäudeklasse ist, desto strenger sind die Brandschutzvorschriften