Ist das Anbauen einer Fertiggarage an Haus erlaubt?
Das Anbauen einer Fertiggarage ist im gleichen Maße wie das freie Aufstellen erlaubt. In einigen Fällen verfällt allerdings das privilegierte Baurecht, sofern es sich nicht um eine Grenzbebauung zwischen Doppel- oder Reihenhäusern handelt. In diesem Fall können eigentlich verfahrensfreie Erlaubnisse zum erforderlichen Genehmigungsverfahren führen. Für die Baugenehmigung der Fertiggarage in angebauter Position sind Brandschutzvorschriften zu beachten. Drei rechtliche Grundlagen müssen bei der Beantragung berücksichtigt werden: Bebauungsplan, Garagenordnung und Landesbauordnung.
Ist Brandschutz beim Anbauen einer Fertiggarage an Haus nötig?
Da die Wand einer Betonfertiggarage materialbedingt bereits die Brandschutzklasse F30 erfüllt, ist keine zusätzlicher Brandschutz erforderlich. Wird eine Fertiggarage aus Holz angebaut, muss die an das Haus reichende Wand mit Feuerschutzplatten F30 verkleidet werden. Für Fertiggaragen aus Blech und Stahl können abhängig vom Konstruktionstyp eine Beschichtung oder ebenfalls Feuerschutzplatten diese Feuerschutzklasse erfüllen. Bei einer Verbindung zwischen Garage und Haus muss eine Brandschutztür mindestens mit der Brandschutzklasse T30 montiert werden.
Wie wird beim Anbauen die Garage am Haus angeschlossen?
Anders als bei einer gemauerten Garage stoßen bei einer Fertiggarage immer und zwangsläufig zwei Wände aufeinander. Anschlussbleche oder Profile schützen vor dem Eindringen von Wasser in die Fuge zwischen Garagen- und Hauswand. Die Profile können geklebt und mit speziellem aufquellenden Dichtband abgedichtet werden. Als Alternative kann das „Unterstellen“ der Fertiggarage unter das erweiterte Hausdach beispielsweise in Schleppdachform realisiert werden. In diesem Fall entfällt ein eigener Dachaufbau auf der Fertiggarage.
Muss zwischen Fertiggarage und Haus entkoppelt werden?
Wenn sich Bauteile von Haus und Garage direkt berühren, entstehen kraftschlüssige Verbindungen, die entkoppelt werden sollten. Ein typisches Beispiel ist das einseitige Auflagern der Fertiggarage auf der herausstehen Bodenplatte des Hauses. Auch die Türzarge und der Sturz einer Verbindungstür sind Überträger unerwünschter physikalischer Phänomene. Folgende zwei sich fortpflanzende und weiterleitende Verbindungen müssen unterbrochen werden.
1. Akustische Entkoppelung gegen Schallbrücken
2. Thermische Entkoppelung gegen Kältebrücken
Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) an der Hauswand darf nicht durch Bohrungen beschädigt oder verletzt werden.
Kann die Fertiggarage indirekt an das Haus angebaut werden?
Es kann architektonisch und bautechnisch die beste Lösung sein, wenn die Garage mit dem Haus nur über ein gemeinsames Dach verbunden wird. Im Zwischenraum entsteht ein Carport und/oder ein niederschlagsgeschützter Durchgang.