Einsatzarten und Nutzungsmöglichkeiten einer Überdachung im Garten
Eine Überdachung kann viele Aufgaben und Funktionen erfüllen, um den Nutzwert des Gartens zu steigern. Dabei kann an Gebäude und Mauern angebaut werden oder eine freistehende Konstruktion errichtet werden. Folgende Einsatzmöglichkeiten stellen gängige Ideen dar:
- Anpflanzungen und Beete schützen
- Freiplatz vor Ästen, Laub, Niederschlag und Wind schützen
- Grillplatz anlegen
- Pavillon oder Pergola als ästhetisches Gestaltungselement
- Pfade und Wege wetterfest überdachen
- Sandkasten und Spielplatz trocken halten
- Senkgarten befestigen
Dachformen und Konstruktionsarten
Am einfachsten lassen sich Pfosten setzen, auf der die Überdachung befestigt wird. Holzbalken bieten sich an, aber auch Metall kommt in Betracht. Aluminium und Kunststoffunterbauten sind meist zu instabil.
Aufgesetzt werden kann eine gewünschte Dachform. Flachdächer mit Neigung, also Pultdächer, erfordern geringen Aufwand. Ausführungen aus Plexiglas lassen Sonnenstrahlen durch und können durch Abtönung und Färbung Aufwärmung reduzieren.
Interessante architektonische und ästhetische Überdachungen können mit kleinem Dachstuhl aufgesetzt werden. Vom klassischen Satteldach mit Giebel über ein Walmdach bis hin zu runden Roundpen-Dächern reicht die Auswahl.
Aufbau und Genehmigungssituation
Eine allgemeingültige Regelung zur Genehmigungspflicht von Überdachungen im Garten gibt es schon wegen der unterschiedlichen Baurechtsregelungen in den Bundesländern nicht. Dazu kommen örtliche Bebauungspläne. Folgende Aspekte entscheiden darüber, ob verfahrensfrei, mit einfacher Bauanzeige oder genehmigungspflichtig gebaut werden kann:
- Mit Wohnhaus (Terrasse) verbunden oder nicht
- An den Seiten komplett offen oder teilweise geschlossen
- Nicht näher als drei Meter an die Grenzen des Grundstücks reichend
- Punktfundamente, mobile Elemente oder andere Bodenbefestigung
- Gleichbleibende oder zunehmende versiegelte Bodenfläche
- Grundfläche unter genehmigungspflichtiger Größe (meist dreißig Quadratmeter)
Die Aussagen der zuständigen Baubehörde sollten immer schriftlich eingefordert werden, bevor mit dem Bauen begonnen wird.
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