Kostenbeispiel: Gebäudeeinmessung
Beispielsituation:
- Baukosten Gebäude (Normalherstellungskosten): 250.000 EUR
- Vermessungsgebührenordnung NRW
Posten | Preis |
---|---|
Gebäudeeinmessung | 830 EUR |
Gesamtkosten | 830 EUR |
Kostenbestandteile
- Vorschriften zur Gebäudeeinmessung
- Kosten für die Einmessung
Vorschriften zur Gebäudeeinmessung
Auf den einzelnen Liegenschaften befindliche Gebäude jeglicher Art sind für den Liegenschaftskataster bedeutsam – aber auch für Feuerwehr, Rettungsdienste und die Bauplanung. Wo sich Bauwerke befinden, muss also immer bekannt sein. Aus diesem Grund muss jedes Bauwerk eingemessen und somit im Liegenschaftskataster erfasst werden. Es besteht damit bei Neubauten und bei Anbauten mit Änderung des bestehenden Grundrisses eine Gebäudeeinmessungspflicht.
Schon vor dem Bau wird beim Beantragen der Baugenehmigung ein sogenannter Amtlicher Lageplan gefordert. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, auf den der Umriss des geplanten Gebäudes und die geltenden Grenzflächen eingetragen werden. Im beschreibenden Teil werden zudem alle wichtigen Details zum Bauvorhaben aufgelistet (Baubeschreibung, Grundfläche und Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, etc.). Vor Baubeginn erfolgt dann noch zusätzlich eine sogenannte „Baukontrollmessung“, um die in der Bauplanung aufgeführten Maße zu bestätigen.
Nach dem Bau muss man das fertiggestellte Gebäude verpflichtend einmessen lassen – um sicherzustellen, dass die Maße des errichteten Gebäudes mit dem Plan übereinstimmen und um das nun fertige Gebäude in den Liegenschaftskataster bei der Katasterbehörde übernehmen zu können.
Kosten für die Einmessung
Welche Kosten für die Einmessung anfallen, ist je nach Bundesland unterschiedlich – ausschlaggebend ist dafür die Vermessungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Eine Rolle für die Vermessungskosten spielen dabei immer auch die Herstellungskosten des Gebäudes: je teurer das Gebäude desto höher auch die Kosten für die Vermessung. Dabei können die tatsächlichen Baukosten oder die sogenannten „Normalherstellungskosten“ (NHK) für die Berechnung herangezogen werden.
Vermessungsamt oder Vermessungsingenieur. Bundesländer, die ein eigenes Vermessungsamt haben (z. B. Bayern), haben tendenziell geringere Vermessungsgebühren als die Länder, die grundsätzlich öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) mit Vermessungsaufgaben beauftragen (z. B. NRW).
Zusätzliche Vorgaben. In einigen Bundesländern gelten für die Gebäudeeinmessung umfangreichere Messvorgaben – es wird etwa eine zusätzliche Lage- und Höhenüberprüfung gefordert (z. B. Brandenburg). In diesem Fall liegen die Vermessungskosten im Einzelfall oft etwas höher als in Bundesländern mit geringeren Vermessungsvorgaben.
Bestehen eingetragene Baulasten, müssen diese gewöhnlich mit vermessen werden – auch dadurch können die Kosten steigen. Erschwernisse (selten, z. B. Fortführung der Baustelle während der Vermessung) bei der Vermessung, in manchen Bundesländern auch Erleichterungen (z. B. Reihenhäuser in exakt gleicher Bauweise) werden ebenfalls häufig bei der Kostenberechnung mit berücksichtigt.
Übliche Kosten. Bei einem Einfamilienhaus mit durchschnittlichen hohen Herstellungskosten sind für die Gebäudevermessung gewöhnlich Kosten zwischen 50 0 und 1.500 EUR zu rechnen.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Baukosten Gebäude (Normalherstellungskosten): 350.000 EUR
- Vermessungsgebührenordnung NRW
Posten | Preis |
---|---|
Gebäudeeinmessung | 1.350 EUR |
Gesamtkosten | 1.350 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Baukontrollmessung und Gebäudeeinmessung zusammen durchführen lassen
- Veranlassung seitens der Gemeinde vermeiden
Baukontrollmessung und Gebäudeeinmessung zusammen durchführen lassen
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, beide Vermessungen in einem durchführen zu lassen. Bietet sich diese Möglichkeit, sollte man sie möglichst nutzen, denn dadurch lässt sich gegebenenfalls einiges bei den Vermessungskosten einsparen.
Veranlassung seitens der Gemeinde vermeiden
Für die Pflicht zur Gebäudeeinmessung gibt es keine Verjährung – das heißt, die Pflicht zur Einmessung besteht uneingeschränkt immer weiter. Kommt man als Gebäudebesitzer der Pflicht nicht nach und versäumt auch die eingeräumte Frist zum Nachholen der Gebäudevermessung, wird die Vermessung vonseiten des Amts zu Lasten des Gebäudebesitzers in Auftrag gegeben. In diesem Fall drohen hohe zusätzliche Gebühren für die Vermessung (z. B. gesteigerter Satz bei den Vermessungskosten). Diese zusätzlichen Kosten kann man sich gut ersparen, indem man der Vermessungspflicht rechtzeitig nachkommt.
FAQ
Welche Kosten verursacht die Gebäudeeinmessung?
In unserem Beispiel fallen für die Gebäudeeinmessung Kosten von 830 EUR an. Die Gesamtkosten können je nach Bundesland und Herstellungskosten des Gebäudes stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Aus welchen Kostenbestandteilen setzen sich die Kosten zusammen?
Die grundlegenden Bestandteile sind die Kosten für die Vermessung selbst und die zusätzlich anfallenden amtlichen Gebühren. Mehr zu den Kosten im Einzelnen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten senken und unnötige Kosten vermeiden?
Der Pflicht zur Gebäudeeinmessung sollte man unbedingt nachkommen – bei einer zwangsweisen Veranlassung durch die Behörde fallen sonst unangenehme Zusatzkosten an. Unter bestimmten Umständen kann man Baukontrollmessung und Gebäudeeinmessung oft zusammen durchführen lassen und so die Gesamtkosten für die Vermessungsarbeiten am Gebäude etwas verringern. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.