Intensität beurteilen und eventuell zurückgeben
Gestank bei Gummi ist in erster Linie ein Ergebnis der Herstellungsqualität. Je stärker die Geruchsbildung, desto eher ist von billigen und minderwertigen Produkten auszugehen. Generell sollte nie vergessen werden, dass die Wahrnehmung unangenehmer Gerüche eine Art Schutzmechanismus darstellt. Ein dauerhaft abstoßender und ekelerregender Geruch sollte bei Gummi daher nicht akzeptiert und das Produkt umgetauscht oder zurückgegeben werden.
Folgende gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe werden für die Modifikation von Gummi eingesetzt:
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Teeröle
- Schwefel und Abfallprodukte (Folge des Vulkanisierens)
- Nitrosamine
- Phthalate (Weichmacher)
Nach einer Woche statt Gestank nur noch Geruch akzeptabel
Die meisten Weichmacher und andere chemische Inhaltsstoffe dünsten eine Zeit lang aus, bevor sie sich verflüchtigt haben. Danach müsste auch der Geruch deutlich reduziert oder ganz verschwunden sein. Als Faustregel und Richtwert sollte ein Zeitraum von einer Woche ausreichen, um den Gestank auf ein akzeptables Maß zu senken.
Voraussetzung ist ein guter Luftaustausch rund um den Gummi. Fußmatten in Fahrzeugen sollten z.B. offen ausgelegt ausgelüftet werden.
Gummidichtungen in Geräten dürfen nach drei bis fünf Nutzungsgängen (Backen, Spülen, Waschen) keinen wahrnehmbaren Geruch mehr entwickeln. Wenn der Gummi weiterhin stinkt, besteht ein Reklamationsgrund.
Unterstützende Maßnahmen zur schnelleren Neutralisierung
- Mit einem Föhn erwärmen oder in die pralle Sonne legen
- Mit Spülmittel abwaschen
- Mit Essig- oder Zitronenwasser mehrfach abwaschen
Keinesfalls sollten die in einigen Geheimtipp- und Haushaltsforen propagierten Techniken mit der Erwärmung im Backofen beziehungsweise Herd angewendet werden. Die Giftstoffe können sich auch unter der Wahrnehmungsschwelle im Geräteinnenraum absetzen und zur Vergiftung nachfolgender Lebensmittelzubereitungen führen.