Intensität beurteilen und eventuell zurückgeben
Gestank und Gummi sind vor allem ein Ergebnis der Herstellungsqualität. Je stärker die Geruchsbildung ausfällt, desto eher ist von billigen und minderwertigen Produkten auszugehen. Generell sollte nie vergessen werden, dass es sich beim Riechen unangenehmer Gerüche um eine Art Schutzmechanismus handelt. Dauerhaft abstoßende und ekelhafte Gerüche sollten bei Gummi nicht akzeptiert werden und das Produkt umgetauscht oder zurückgegeben werden.
Folgende gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe werden für die Modifikation von Gummi eingesetzt:
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Teeröle
- Schwefel und Abfallprodukte (Folge des Vulkanisierens)
- Nitrosamine
- Phthalate (Weichmacher)
Nach einer Woche statt Gestank nur noch Geruch akzeptabel
Die meisten Weichmacher und andere chemische Inhaltsstoffe dünsten eine Zeit lang aus, bevor sie sich verflüchtigt haben. Anschließend sollte auch der Geruch entscheidend reduziert oder vollständig verflogen sein. Als Faustregel und Richtwert sollte ein Zeitraum von einer Woche ausreichen, um den Gestank auf ein akzeptables Maß zu senken.
Voraussetzung ist ein guter Luftaustausch rund um das Gummi. Fußmatten beispielsweise auf Fahrzeugen sollten offen ausgelegt auslüften. Gummidichtungen in Geräten dürfen nach drei bis fünf Nutzungsgängen (Backen, Spülen, Waschen) keinen wahrnehmbaren Geruch mehr entwickeln. Wenn der Gummi weiter stinkt, ist ein Reklamationsgrund gegeben.
Unterstützende Maßnahmen zum schnelleren neutralisieren
- Mit einem Föhn erwärmen oder in die pralle Sonne legen
- Mit Spülmittel abwaschen
- Mit Essig- oder Zitronenwasser mehrfach abwaschen
Keinesfalls sollten die in einigen Geheimtipp- und Haushaltsforen propagierten Techniken mit der Erwärmung im Backofen beziehungsweise Herd angewendet werden. Die Giftstoffe können sich auch unter der Wahrnehmungsschwelle im Geräteinnenraum absetzen und zur Vergiftung späterer Lebensmittelzubereitungen führen.