Abstand zum Nachbarn – wann ist er beim Gewächshaus nötig?
Bei jedem größeren Bauvorhaben auf dem eigenen Grundstück gilt es zunächst einmal, sich durch den Dschungel des deutschen Baurechts zu kämpfen. Auch für die Errichtung von Gewächshäusern gibt es eine ganze Reihe an Regelungen, die vor allem von folgenden Aspekten abhängig sind:
- Größe des Gewächshauses
- Nutzungszweck
- Bundesland
Da das Baurecht in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine allgemeingültigen Werte für die Größe von Gewächshäusern, ab der Baugenehmigungen fällig oder Abstandseinhaltungen zum Nachbargrundstück greifen. Hier gelten die Regeln, die in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer festgelegt sind. Außerdem können auch noch örtliche Satzungen wie Bebauungs- oder Flächennutzungspläne relevant werden. Das örtliche Bauamt ist bei diesen Fragen der richtige Ansprechpartner.
Die Abstandsregelungen für bauliche Anlagen auf dem eigenen Grundstück sind zunächst über die allgemeinen sogenannten Abstandsflächen geregelt. Abstandsflächen sind die Außenbereiche eines Grundstücks, die zwecks ausreichendem Abstand zum Nachbargrundstück von baulichen Anlagen freigehalten werden sollen.
Als bauliche Anlagen, die in diesem Bereich nicht errichtet werden dürfen, gelten solche, die höher als 2 Meter sind oder höher als einen Meter und in ihrem Nutzungszweck dazu gedacht sind, von Menschen betreten zu werden. Diese Regelung muss ein Gewächshaus also schon einmal einhalten – zumindest jedes, das nicht wegen zu geringer Größe (etwa ein einfaches Tomatenhaus) sowieso nicht baugenehmigungspflichtig ist.
Abstandsflächen bemessen sich immer nach der Wandhöhe des Hauptgebäudes auf einem Grundstück – je nach Bundesland multipliziert man diese mit einem Faktor zwischen 0,4 und 1. Wenn die Wandhöhe des Gewächshauses 3 Meter nicht übersteigt, fällt für es in der Regel keine eigene Abstandsfläche an – das heißt, dass der nötige Mindestabstand zum Nachbargrundstück mit der generellen, vom Hauptgebäude ausgehenden Abstandsfläche zusammenfällt.
Sonderregelung mit dem Nachbarn
Falls die erforderlichen Gesetzesbestimmungen Ihre Pläne arg durchkreuzen, gibt es auch noch die Möglichkeit, mit Ihrem Nachbarn eine Sonderregelung auszuhandeln. Ist er mit Ihrem Gewächshaus in geringerem als dem vorgeschriebenen Abstand einverstanden, können Sie dieses Einvernehmen als Sonderregelung schriftlich dokumentieren.