Wichtige Regeln für Glasbehältnisse im Handgepäck
Wer eine Flüssigkeit in einem Glasgefäß transportieren möchte, darf nicht mehr als 100 ml Inhalt mitnehmen und sollte den Behälter in einer transparenten, wiederverschließbaren Tüte verpacken.
Das maximale Fassungsvermögen dieser Tüte ist auf 1 Liter begrenzt, und jeder Fluggast darf nur einen solchen Beutel mit sich führen. Diese Mengenbeschränkung gilt jedoch nicht für Babynahrung, die an Bord benötigt wird, sowie für Medikamente und medizinisch notwendige Spezialnahrung.
Wer ein Baby oder Kleinkind mit an Bord nimmt, zeigt Babygläschen und Milchfläschchen beim Einchecken einfach gesondert vor – und wird im Normalfall durchgewunken.
Diese Stoffe gelten im Flugverkehr als gefährlich
Die Liste der verbotenen Gegenstände im Handgepäck und im Koffer umfasst verschiedene Materialien. Glas, obwohl in zerbrochenem Zustand möglicherweise als Waffe verwendbar, wird nicht direkt erwähnt. Diese Stoffe werden als gefährlich eingestuft:
- ätzende Stoffe
- organische Peroxide und brennbare Materialien
- Sprengstoffe
- Druckgase, Flüssiggase
- brennbare Stoffe
- radioaktive Stoffe
- infektiöse und giftige Materialien
- Lithiumbatterien, Autobatterien
- Trockeneis
- ferromagnetisches Material
Einige Stoffe dürfen nach Absprache mit der Fluggesellschaft als Frachtgut transportiert werden, sind aber im Handgepäck ausdrücklich verboten. Auch hier wird Glas nicht explizit genannt, die Liste enthält folgende Gegenstände:
- Waffen jeglicher Art
- Werkzeuge
- scharfe oder spitze Gegenstände
- als Schlagwaffe einsetzbare Gegenstände
- Betäubungsgeräte
Transport von Glas im Handgepäck
Wer Trinkgläser oder Dekorationsgegenstände aus Glas im Handgepäck transportieren möchte, sollte sich vor dem Flug mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Eine direkte Nachfrage erspart Ärger beim Check-in, denn Glas kann durchaus als verbotener „spitzer Gegenstand“ interpretiert werden.