Abstandsvorschriften prüfen
Wer eine Sitzecke im Garten an der Grundstücksgrenze einrichten möchte, muss sich zuerst um den vorgeschriebenen Abstand nach Landesbauordnung kümmern. In den Ländern bewegt er sich ab 2,50 bis zu wie bei Gebäuden gängigen drei Metern. Sollte dieser Mindestabstand unterschritten werden, muss die Einwilligung des Nachbarn eingeholt werden.
Es gibt eine große Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten für eine Sitzecke, die von einem kleinen Bistrotisch mit Stühlen bis zu einem terrassenähnlichen Freisitz mit Überdachung reicht. So können bei baulichen Anlagen auch andere Abstandsregeln zur Anwendung kommen. Typische Beispiele sind die Abstände für einen Pavillon oder für einen Kamin. Je nach Bundesland werden auch nach oben offene Pergolen oder Spaliere, die als Rankhilfen und Sichtschutz um die Sitzecke aufgestellt werden, als bauliche Anlagen bewertet.
Argumente für die Einwilligung des Nachbarn
Ob der Nachbar einwilligt, sich an oder nahe der Grundstücksgrenze aufzuhalten, hängt auch von den Lebensgewohnheiten der Bewohner ab. Folgende Aspekte können die „Verhandlungen“ erleichtern:
- Feste Aufenthaltszeiten vereinbaren (beispielsweise nicht nach 22 Uhr nutzen)
- Keine größeren Ansammlungen, Gruppen oder Feste in der Sitzecke veranstalten
- Mittagsruhe einhalten (Sitzecke ohne Gespräche nur zum Lesen oder Schlafen nutzen)
- Keine digitalen Geräte und andere Geräusche erzeugende Utensilien betreiben
- Schall- und Sichtschutz in Absprache mit dem Nachbarn gestalten
- Auf einen regelmäßigen Nachbarschaftstreff in der Sitzecke einladen