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Kosten

Handwerkerkosten absetzen: So sparen Sie Steuern!

Von Gregor Fuchs | 24. Dezember 2024
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Gregor Fuchs
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Gregor Fuchs, “Handwerkerkosten absetzen: So sparen Sie Steuern!”, Hausjournal.net, 24.12.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 25.06.2025, https://www.hausjournal.net/handwerkerkosten-absetzen

Handwerkerkosten für Renovierung oder Sanierung der selbstgenutzten Immobilie bieten Steuervorteile. Dieser Artikel erklärt Voraussetzungen und Abwicklung.

handwerkerkosten-absetzen
Meist lassen sich Handwerkerkosten anteilig absetzen

Welche Handwerkerkosten können Sie absetzen?

Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, die im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen stehen. Zu den absetzbaren Posten zählen:

  • Arbeitskosten: Hierzu gehören alle Arbeiten, die von Fachkräften in Ihrer selbstgenutzten Immobilie erbracht wurden. Dazu zählen beispielsweise Renovierungsarbeiten, Modernisierungen und Instandhaltungen.
  • Fahrtkosten: Diese umfassen die Fahrtkosten der Fachkraft von der Werkstatt zu Ihrer Immobilie, sofern sie separat in der Rechnung ausgewiesen sind.
  • Maschinenkosten: Nutzungskosten für spezielle Maschinen, die für die Handwerksleistungen notwendig sind, können ebenfalls abgesetzt werden.

Maximal können Sie pro Jahr Handwerkerkosten bis zu einem Betrag von 6.000 Euro geltend machen, was zu einem Steuerabzug von bis zu 1.200 Euro führt. Materialkosten sind jedoch nicht abzugsfähig.

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Es ist wichtig, dass diese Kosten im Rahmen von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfallen. Arbeiten, die dem Neubau dienen, sind nicht absetzbar. Alle absetzbaren Kosten sollten in der Rechnung separat ausgewiesen und per Überweisung oder anderen unbaren Zahlungsmitteln beglichen werden.

Voraussetzungen für den Steuerabzug

Um Handwerkerkosten steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Selbstgenutzte Immobilie: Die Handwerkerleistungen müssen in einer Immobilie erbracht werden, die Sie selbst bewohnen. Dies gilt auch für Zweit- und Ferienwohnungen innerhalb der EU.
  2. Erhaltung und Modernisierung: Die Arbeiten müssen der Renovierung, Modernisierung oder Instandhaltung Ihres Wohneigentums dienen. Neubautätigkeiten sind ausgeschlossen.
  3. Legalität und Dokumentation: Die Arbeiten dürfen nicht in der Werkstatt der Fachkraft erfolgen, es sei denn, sie sind untrennbar mit der Gesamtleistung verbunden. Alle Tätigkeiten und deren Erbringungsort müssen präzise in der Rechnung dokumentiert sein.
  4. Rechnung und Zahlung: Eine ordnungsgemäße Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten muss vorliegen. Diese Kosten müssen unbar bezahlt werden.
  5. Rechtskonformität: Doppelte Absetzungen und Barzahlungen sind nicht erlaubt. Bereits anderweitig geförderte oder als Betriebsausgaben geltend gemachte Kosten können nicht erneut abgesetzt werden.

Dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig, um Ihre Handwerkerkosten rechtssicher absetzen zu können.

Welche Leistungen sind absetzbar?

Die folgenden Handwerkerleistungen können in Ihrer selbstgenutzten Immobilie abgesetzt werden:

1. Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten:

  • Maler- und Tapezierarbeiten
  • Renovierung und Austausch von Bodenbelägen
  • Modernisierung von Küche und Bad einschließlich neuer sanitären Einrichtungen

2. Reparatur- und Wartungsarbeiten:

  • Instandhaltung und Reparatur von Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallationen
  • Wartung und Reparatur von Haushaltsgeräten im Haushalt
  • Schornsteinfegerarbeiten, einschließlich Kehr- und Wartungsarbeiten

3. Arbeiten an Dach und Fassade:

  • Sanierung und Wartung von Dächern, einschließich Dachrinnenreinigung
  • Fassadenarbeiten und Austausch von Fenstern und Türen

4. Garten- und Außenbereich:

  • Pflasterarbeiten, wie die Anlage von Gehwegen
  • Bau von Zäunen, Gartenmauern, Carports und Terrassenüberdachungen
  • Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Garten einschließlich Baumpflege

5. Sicherheits- und Prüfungsarbeiten:

  • Überprüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen
  • TÜV-Kontrollen von Fahrstühlen und Treppenliften
  • Legionellenprüfung und Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Achten Sie darauf, dass die Rechnung der Fachkraft exakt aufgeschlüsselt und per unbarer Zahlung beglichen wird. Nur so können Sie die genannten Kosten steuerlich geltend machen.

Welche Leistungen sind nicht absetzbar?

Nicht absetzbar sind:

  1. Materialkosten: Kosten für Materialien wie Tapeten, Farben oder Fliesen sind ausgeschlossen, auch wenn das Material von der Fachkraft geliefert, aber nicht verbaut wird.
  2. Neubaumaßnahmen: Kosten für Arbeiten im Rahmen eines Neubaus, wie der Bau eines neuen Gebäudes oder grundlegende strukturelle Änderungen, sind nicht absetzbar.
  3. Gutachtertätigkeiten: Tätigkeiten von Gutachtern, wie das Erstellen eines Energieausweises oder Wertermittlungen, zählen nicht zu den absetzbaren Handwerkerleistungen.
  4. Straßenausbaubeiträge: Beiträge für den Ausbau öffentlicher Straßen, auch wenn sie direkt vor Ihrem Grundstück liegen, können nicht als Handwerkerkosten abgesetzt werden.

Stellen Sie sicher, dass in den Rechnungen nicht absetzbare Leistungen klar von den absetzbaren getrennt ausgewiesen sind, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Tipps für die Steuerersparnis

Es gibt mehrere Wege, um Ihre Handwerkerkosten effizient abzusetzen und Ihre Steuerlast zu reduzieren:

  1. Rechtzeitig planen und kombinieren: Bündeln Sie größere Renovierungsprojekte innerhalb eines Steuerjahres, um die maximale Steuerersparnis zu erreichen.
  2. Alle handwerklichen Arbeiten erfassen: Nutzen Sie die Möglichkeit, alle relevanten handwerklichen Leistungen abzusetzen, einschließlich moderner Maßnahmen wie dem Einbau einer neuen Küche.
  3. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijobber: Berücksichtigen Sie zusätzlich haushaltsnahe Dienstleistungen und die Beschäftigung von Minijobbern, um die Steuerentlastung weiter zu erhöhen.
  4. Zahlung und Nachweise: Achten Sie darauf, alle Handwerkerrechnungen unbar zu bezahlen und heben Sie alle Zahlungsnachweise mindestens zwei Jahre lang auf.
  5. Sonderregelungen beachten: Nutzen Sie spezielle Steuervorteile für energetische Sanierungen, bei denen auch Materialkosten bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro absetzbar sind.

Wie beantragen Sie die Steuerermäßigung?

Um Ihre Handwerkerkosten steuerlich abzusetzen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Rechnung erfassen: Stellen Sie sicher, dass die Rechnung der Fachkraft detailliert aufgeschlüsselt ist und nur die absetzbaren Kosten (Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten) enthält.
  2. Unbare Zahlung nachweisen: Zahlen Sie die Rechnungen per Überweisung oder Kreditkarte. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
  3. Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ausfüllen: Tragen Sie die absetzbaren Kosten in die entsprechenden Felder der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ Ihrer Steuererklärung ein.
  4. Nachweise bereitstellen: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente wie Rechnungen und Kontoauszüge auf, falls das Finanzamt Nachweise anfordert.

Indem Sie diese Schritte sorgfältig befolgen, stellen Sie sicher, dass Ihre Handwerkerkosten korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt werden und Sie die maximal mögliche Steuerermäßigung erhalten.

Sonderfall: Energetische Sanierung

Für energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie zusätzliche Steuererleichterungen in Anspruch nehmen. Diese Maßnahmen umfassen die Wärmedämmung von Wänden, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Optimierung oder den Austausch der Heizungsanlage.

Steuerliche Vorteile

Sie können sowohl die Arbeits- als auch die Materialkosten steuerlich geltend machen. Der maximale Förderungsbetrag liegt bei 40.000 Euro und wird über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt:

  • Im ersten und zweiten Jahr können Sie jeweils sieben Prozent der Sanierungskosten absetzen, höchstens aber 14.000 Euro pro Jahr.
  • Im dritten Jahr beträgt die Absetzungsgrenze sechs Prozent der Kosten, mit einem Höchstbetrag von 12.000 Euro.

Voraussetzungen

Um diese Förderung zu nutzen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein.
  2. Fachkraft-Bescheinigung: Eine Bescheinigung der ausführenden Fachkraft, die den Umfang und die Art der Maßnahmen bestätigt, ist erforderlich.
  3. Unbare Zahlung: Alle Rechnungen müssen per Überweisung oder anderen unbaren Zahlungsmitteln beglichen werden.
  4. Keine doppelte Förderung: Bereits in Anspruch genommene staatliche Förderungen, wie zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, schließen eine steuerliche Absetzbarkeit aus.

Vorgaben zur Dokumentation

Stellen Sie sicher, dass die Rechnungen detailliert aufgeschlüsselt sind und sowohl die Arbeits- als auch die Materialkosten separat ausgewiesen werden. Für die Steuererklärung füllen Sie die Anlage „Energetische Maßnahmen“ aus und legen die Bescheinigung der Fachkraft bei. Bewahren Sie alle Nachweise sorgfältig auf, um sie bei Bedarf vorlegen zu können.

Artikelbild: Dusan Petkovic/Shutterstock

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