Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus?
Für viele Bauherren ist das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung eine gute Alternative zum Zweifamilienhaus. Dabei stellt sich natürlich die Frage: Welche der beiden Varianten ist in Sachen Steuern günstiger? Um diese Frage zu beantworten, erläutern wir Ihnen nun den steuerlichen Unterschied zwischen den beiden Varianten.
Die Einliegerwohnung gilt als zweite Wohneinheit eines Einfamilienhauses; eine notarielle Teilungserklärung ist nicht erforderlich. Dementsprechend zieht das Finanzamt den Nutzflächenanteil der Einliegerwohnung von der Wohnfläche des Hauses ab; die Unterhalts- und Baukosten können entsprechend diesem Anteil steuerlich geltend gemacht werden.
Das Zweifamilienhaus hingegen stellt rechtlich zwei völlig unabhängige Wohnungen dar, für die eine Teilungserklärung notwendig ist. Falls Sie die andere Wohnung vermieten, lohnt sich dies, da auch die getrennte Finanzierung festgelegt wird.
Steuern sparen beim Zweifamilienhaus
Natürlich gibt es einige legale Möglichkeiten, beim Zweifamilienhaus Steuern zu sparen. Wird eine der beiden Wohnungen vermietet, kann man Steuern sparen, indem man diese Wohnung mit Fremdkapital finanziert. Werden jedoch beide Wohnungen aus einer Kasse finanziert, müssen Sie wie bei einer Einliegerwohnung Steuern zahlen.
Wenn Sie die Abschreibung möglichst effektiv gestalten wollen, sollten Sie nach dem Kauf früh damit beginnen: Denn am Anfang sind die Möglichkeiten am größten und werden mit der Zeit immer geringer.