Hausrat nicht einfach entsorgen
Die Hausratversicherung kommt für alle Schäden am Hausrat auf. Wer im Versicherungsvertrag die Werte noch über eine Tabelle ermittelt hat, und nicht als Pauschale, der sollte unbedingt dokumentieren, welche Gegenstände in welchem Maß durch die Nässe schaden genommen haben.
Wer nur über einen Pauschalwert versichert ist, für den ist die exakte Dokumentation noch wichtiger, da der Versicherer keinen Überblick über die im Wohnraum enthaltenen Werte hat.
Teppiche, Möbel und Geräte sollte man keinesfalls einfach entsorgen. Fertigen Sie in jedem Fall Fotos von den zerstörten Hausratsgegenständen an, auf dem das Ausmaß des Schadens deutlich sichtbar ist.
Es muss erkennbar sein, dass der Gegenstand zerstört und nicht mehr gebrauchsfähig ist. Sie können das auch in einem Video festhalten, wenn Sie wollen. Bei Fotografieren sollten Sie jeden Gegenstand aus unterschiedlichen Blickwinkeln aufnehmen, damit sich der Versicherer einen guten Eindruck verschaffen kann.
Quittungen sind hilfreich
Um den Wert eines Gegenstandes genau beziffern zu können, ist es oft hilfreich eine Quittung für den Kaufpreis zu haben. Dann lässt sich leichter abschätzen, welchen Wert ein Möbelstück oder ein Elektrogerät hat. Wer damit spekuliert, dass die Versicherung sich möglicherweise nach oben verschätzt, der wird in den meisten Fällen enttäuscht werden.
Wiederbeschaffungswert und Zeitwert
Gezahlt wird von der Versicherung in der Regel allerdings der Wiederbeschaffungswert – das heißt die Summe die notwendig ist, um einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigem Preis neu zu erwerben. Das muss nicht immer der ursprünglich gezahlte Kaufpreis sein.
Im Gegensatz dazu ist der Zeitwert der Preis, den ein Gegenstand zum Schadenszeitpunkt hat (Abnutzung, Wertminderung).
Liste anfertigen
Wenn Sie gleich eine Liste aller zerstörten und beschädigten Teile erstellen, und mit den nummerierten Fotos versehen, machen Sie der Versicherung das Leben deutlich leichter.
Schäden am Gebäude und an der Bausubstanz
Für den Schaden an der Bausubstanz des Gebäudes kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Sie deckt alle Schäden an:
- Böden, Estrich
- Wände
- Decken
Wenn Sie Mieter sind ist der Hausbesitzer der Versicherte bei der Wohngebäudeversicherung. Die sichtbaren Schäden müssen Sie in diesem Fall also ihm melden.
Versuchen Sie, in Fotos möglichst genau das Schadensausmaß festzuhalten. Wo ist Feuchtigkeit sichtbar?
Woher kommt die Feuchtigkeit? Ist ein Verlauf des Wassers zu erkennen? Wie hoch steht das Wasser in einzelnen Bereichen? Die genaue Dokumentation hilft als Mieter auch, eine rechtssichere Grundlage für eine spätere Mietminderung zu schaffen.
Rettungsmaßnahmen dokumentieren
Als Versicherter sind Sie verpflichtet, das Ausmaß des Schadens so gering wie möglich zu haben. Das bedeutet auch, dass Sie Gegenstände so schnell wie möglich aus dem Schadensbereich bringen. Bei Möbeln, die nicht transportierbar sind, sollten Sie zumindest eine Erhöhung vornehmen.
Verwenden Sie dazu passende Materialien wie Styropor oder Kunststoff. Wenn Sie diese Unterlegen, können Sie die Möbel vom Wasser abhalten. Dokumentieren Sie Ihre Rettungsmaßnahmen ebenfalls, damit Ihnen der Versicherer nicht vorwerfen kann, Sie hätten nicht sofort und umsichtig gehandelt.