Wann wurde Asbest verboten?
In Deutschland wurde Asbest in mehreren Schritten verboten. Bereits 1992 war die Verwendung von Blauasbest verboten, 1993 wurde das generelle Verbot von Asbest und Asbestprodukten in Deutschland durch die Gefahrstoffverordnung umgesetzt.
Seitdem sind Herstellung, Verarbeitung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und Asbestprodukten in Deutschland verboten. Der Umgang mit Altlasten (das sind Gebäude, die vor dem Verbot errichtet wurden) ist in der TRGS 519 geregelt.
Warum kann Asbest im Putz sein?
Bevor die Gesundheitsgefahren von Asbest allgemein bekannt waren, wurde er gerne in der Bauindustrie eingesetzt. Das lag vor allem daran, dass die Mineralfaser witterungsbeständig, hitzebeständig, isolierend und preiswert ist. Gleichzeitig lässt sie sich leicht verarbeiten – man denke beispielsweise an Spritzasbest.
Wegen seiner nützlichen Materialeigenschaften wurde Asbest aber nicht nur in Putzen verwendet. Der gefährliche Stoff fand sich beispielsweise auch in Dämmungen, Bodenbelägen, Wänden und Wandverkleidungen, Estrichen, Eternitplatten und sogar in Nachtspeicheröfen.
Woher weiß ich, ob Asbest im Putz ist?
Um den Putz auf Asbest zu untersuchen, können mehrere Analysen durchgeführt werden. Zunächst ist zu prüfen, ob der Putz ein Baujahr zwischen ca. 1930 und 1993 hat. Ab den 1970er Jahren waren die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Asbest bereits bekannt, sodass er in Innenräumen weniger verwendet wurde.
Wenn Ihr Gebäude in diesen Zeitraum fällt, können Sie eine Raumluftanalyse durchführen oder eine Materialprobe entnehmen und einsenden. Ersteres ist wesentlich kostengünstiger, schließt aber andere Bauteile nicht aus.
Was tun, wenn mein Haus in die gefährdeten Baujahre fällt?
Wenn Asbest im Putz vermutet wird, müssen nicht immer direkte Maßnahmen ergriffen werden. In Putzen, Spachtelmassen und Asbestzement ist die Asbestfaser fest gebunden, so dass sie nicht in die Raumluft gelangen und eingeatmet werden können.
Das ändert sich natürlich, wenn der Putz mechanisch bearbeitet wird – man denke an Bohren oder Schleifen. Dann würde sich die Asbestbelastung stark erhöhen, so dass diese Arbeiten nur von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden dürfen. Das gilt auch für Renovierungsarbeiten.