Mögliche Schäden bei falschem Anschluss
Was alles passieren kann wenn ein Herd falsch angeschlossen wird, sollte man nicht unterschätzen. Folgende Dinge sind möglich:
- der Herd geht kaputt
- es entsteht ein Brand
- eine Person kommt aufgrund von Stromschlag zu Schaden oder ums Leben
Das Risiko ist hierbei nicht nur theoretisch. Vertauscht man beispielsweise beim Anschließen den PEN mit einer Phase stehen alle Metallteile des Herds unter Strom. Werden lediglich zwei Außenleiter vertauscht, hält sich bei einem modernen Ceranfeld das Problem meist in Grenzen und wirkt sich nicht aus, da die Phasenfolge für einen Heizwiderstand egal ist.
Haftbarkeit
Aufkommen muss für einen Schaden grundsätzlich immer der Verursacher. Das sieht jedoch, je nachdem wer der Verursacher ist, und welcher Schaden entstanden ist, von den Folgen her unterschiedlich aus.
Herd selbst angeschlossen
Hat man den Herd selbst angeschlossen, und es entsteht ein Schaden, handelt man grob fahrlässig, wenn man nicht über die dafür notwendige Ausbildung und die erforderlichen Kenntnisse verfügt. In diesem Fall muss man nicht nur seinen Schaden selbst bezahlen, sondern unter Umständen auch noch gerichtlich für einen Schaden, den andere Personen erlitten haben, geradestehen.
Herd wurde von einem Elektrounternehmen angeschlossen
In diesem Fall haftet die Versicherung des Elektrounternehmens für den Schaden, bei Fahrlässigkeit kann es auch sein, dass der Elektrounternehmer aus der Firmenkasse für den Schaden aufkommen muss. In jedem Fall trifft die Haftung in einem solchen Fall immer das ausführende Unternehmen.
Herd wurde von befreundetem Elektriker angeschlossen
Wenn der Freund, der den Anschluss vorgenommen hat, über ausreichende und nachweisbare Fachkenntnis (Ausbildung) verfügt, hat er zumindest nicht fahrlässig gehandelt. Seine private Haftpflichtversicherung regulierlt für gewöhnlich den entstandenen Schaden aber nicht, da es sich um einen sogenannten „Freundschaftsdienst“ handelt. Diese Art von Arbeiten ist gewöhnlich bei privaten Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen, außer es wird eine entsprechende Zusatzvereinbarung geschlossen.