Laub- und Nadelgehölze
Wie bei jeder Holzschutzbehandlung gehen die Meinungen unter Fachleuten auseinander, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln Holzbalken geschützt werden müssen. Während diese Frage bei nicht tragenden Schmuckbalken nach Ansicht und Geschmack beantwortet werden kann, muss bei tragenden Balkenkonstruktionen vor allem im Außenbereich die statische Stabilität zwingend erhalten werden.
Bei einer Neukonstruktion kann durch die Wahl der Holzart die notwendige Behandlung beeinflusst werden. Laubgehölze wie Eiche, Lärche, Robinie und Ulme sowie Tropenhölzer wie Bambus, Bangkirai und Teak sind wetterfest. Die Holzbalken können gar nicht oder mit natürlichen Schutzmitteln wie Öl oder Wachs ausreichend geschützt werden.
Nadelgehölze müssen imprägniert werden. Fichte, Kiefer und Tanne verrotten ohne ausreichende und wiederholte Behandlungen. Dabei hat sich das Grundieren und anschließende Streichen mit einer Lasur als gängige Methode etabliert.
Hinweisgeber DIN 68800
Bei Bestandsbalken sollte zuerst die Holzart festgestellt werden. In vielen Altbauten wurde, fast automatisch, das haltbarere Laubgehölz verwendet. Wenn die Holzbalken bearbeitet werden, kann oft nach dem Abtrag von zerfasertem Splint ein widerstandsfähiges Kernholz freigelegt werden. In diesem Fall ist die Entscheidung zur Behandlung wiederum Geschmackssache.
Beim Streichen von innen liegenden Holzbalken sollten Sie vollständig auf Chemie verzichten. Öle und Wachse reichen als Behandlungsmittel aus. Gegebenenfalls können Sie optische Veränderungen durch Kalken oder dem Lackieren mit lösemittelfreien Farben vornehmen.
Das Streichen von außen liegenden Holzbalken ist bei Nadelgehölzen erzeugt ohne chemische Hilfsstoffe keinen ausreichenden Witterungsschutz. Die technischen Ansprüche und Voraussetzungen, um ein angemessenes Behandeln durchzuführen, sind in der DIN 68800 schriftlich dargelegt.