In Altbauten meist Hartgehölze
In Altbauten, die vor den 1940er-Jahren entstanden sind, kann meist von der Verwendung von Hartgehölzen für die Holzbalken ausgegangen werden. Dementsprechend stabil sind die dichten Oberflächen. Wenn Auffaserungen oder Splitterbildung auftreten, betrifft das meist nur eine obere Splintholzschicht.
Beim Abschleifen kann diese Splintschicht verhältnismäßig leicht abgetragen werden. Wenn das eigentliche Kernholz erreicht wird, verlangsamt sich der Schleifabtrag schnell und kann auf fast nicht mehr bemerkbar zurückgehen. Es muss im Einzelfall entschieden werden, on sich eine langwierigere Schleifarbeit für die „Einebnung“ der Balkenoberflächen lohnt oder ein natürlich unebener „Verwuchs“ bestehen bleiben kann.
Tiefenoimprägnierungen und Alternativen
Wenn durch das Abschleifen eine optische Veränderung der Holzbalkenoberflächen bewirkt werden soll, muss geprüft werden, wie tief Vorbehandlungen ins Holz eingedrungen sind. Vor allem Altbaubalken können mit imprägnierenden Substanzen versehen sein, die ein Abschleifen bis aufs „blanke“ Holz nicht ermöglichen. In diesem Fall ist nur ein deckendes Streichen oder Lackieren möglich.
Als Alternativen zum Abschleifen kommen insbesondere für Holzbalken im Außenbereich ein Sandstrahlen oder Abhobeln infrage. Je nach Zustand der Holzbalken kann bereits das Bearbeiten durch Bürsten ausreichen, um die losen Oberflächenfasern und Splitter zu entfernen. Generell gilt, das jeder Eingriff am Holzbalken idealerweise auf ein Minimum beschränkt wird.
Abschleifen nicht immer erlaubt
Alte Holzbalken gehören oft zur historischen Bausubstanz eines Gebäudes. Sollten Einschränkungen bezüglich baulicher Veränderungen wie Denkmalschutz oder Vorschriften zur Erhaltspflege vorliegen, betrifft das in vielen Fällen auch Schleifarbeiten am Holz. Vor dem Abschleifen sollte im Zweifelsfall immer die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers und gegebenenfalls der zuständigen Baubehörde eingeholt werden.