Steigung und Trittflächen
Wer eine Holztreppe selber bauen möchte, sollte sich in die verbindlichen Vorschriften im Treppenbau einlesen. Dabei spielen neben technischen Vorgaben auch lebensbedingte Faktoren eine Rolle. Definiert sind Mindestbreite, Durchgangshöhen, Lichtraumprofile, Steigung und die Gestaltung unterschnittener Stufen bei teil- oder zweigewendelten Treppen und Wendeltreppen.
Anhand der zu überbrückenden Höhe der gesamten Holztreppe muss die Anzahl an Steigungen errechnete werden. Als Richtwert sind 18 Zentimeter pro Steigung zu kalkulieren, der allerdings unterschritten werden kann. Eine größere Stufenhöhe lässt die Treppe zu steil werden und ist über 19 Zentimetern baurechtlich nicht gestattet.
Die Norm für Treppenstufen bestimmt zudem eine Mindesttiefe der Trittstufen von 26 Zentimetern. Fachleute setzen zwecks bequemer Nutzung der Treppe die Formel der doppelten Steigungshöhe zuzüglich 25 Zentimetern durchschnittliches Fußmaß an.
Treppenbreite und Geländerpflicht
Neben den Regeln zur Steigung und dem Auftritt werden in der DIN 18065 für Treppen als Mindestbreite der Treppenstufen achtzig Zentimeter festgelegt. Generell gilt die Regel, dass ab drei Stufen ein Handlauf gefordert ist. Dabei kann es sich um ein Geländer oder eine an der Wand befestigte Konstruktion handeln.
Die Höhe des Treppengeländers muss in Privatgebäuden mindestens neunzig Zentimeter betragen. Wenn mit der Nutzung der Holztreppe durch Kleinkinder zu rechnen ist, ist eine Geländerform zu wählen, die ein Hindurchfallen unmöglich macht und ein Überklettern erschwert.
Konstruktionsarten und Treppenholz
- Mittelholmtreppe
- Zweiholmtreppe
- Wangentreppe
- Treppe mit ein- oder zwei Wendelungen
- Wendeltreppe
Für gewendelte Varianten muss bei der Planung das Verziehen der Treppe zeichnerisch berechnet werden, um die notwendigen Vorgaben zur Unterschneidung der Treppe zu erfüllen.
Als Holzart eignen sich Weich- und Hartgehölze, aus denen die Unterkonstruktion und die Treppenstufen selber gesägt werden können. Auch hier sind Bauvorschriften bezüglich der Stärke und Befestigung tragender Teile zu beachten.