Gesetzliche Definition von Trinkwasser
In Deutschland ist Trinkwasser definiert als ein Wasser, dass für den menschlichen Genuss geeignet ist. Es muss bestimmten Anforderungen genügen, die in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind. Wasser das nicht entsprechend überprüft ist, gilt in Deutschland nicht als Trinkwasser.
Die Grenzwerte, die die Trinkwasserverordnung in Deutschland festsetzt, richten sich nach einer europaweit geltenden Richtline für Trinkwasser. Sie ist in 98/83/EG festgeschrieben und mittlerweile von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Damit gelten innerhalb der gesamten EU die gleichen Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser.
Andere Arten von Trinkwasser
Quellwasser ist in Deutschland separat definiert, ebenso gibt es eine eigene Verordnung für Tafelwasser. Während für Quellwasser gefordert wird, dass es mindestens Trinkwasserqualität hat und die Wasserquellen auch entsprechend überprüft werden müssen, gelten für Tafelwasser weitaus geringere Anforderungen.
Tafelwasser darf – mit einem entsprechenden Vermerk – auch in Flaschen verkauft werden. In manchen Fällen ist seine Qualität sogar schlechter als die mancher Leitungswässer. Es hat auch häufig eine künstlich zugesetzte Mineralisierung, damit es unabhängig von der verwendeten Wasserquelle immer gleich schmeckt. Quellwasser hat dagegen immer eine verbriefte, amtlich bestätigte, natürliche Mineralisierung.
Eine Besonderheit stellt Heilwasser dar. Es ist kein Lebensmittel, wie die anderen Wasserarten, sondern gilt als Arzneimittel. Aus diesem Grund muss es besonders rein sein, die Heilwasserquellen in Deutschland werden besonders streng überprüft. Für Heilwasser gilt nicht mehr die Trinkwasserverordnung, sondern das Arzneimittelgesetz. Es ist aber zum dauernden Trinken in jedem Fall geeignet.